Im Sommer wird es für Kinder und Tiere in abgestellten Autos schnell lebensbedrohlich. Unterlassene Hilfeleistung kann sogar strafrechtlich verfolgt werden. In welchen Fällen muss man sofort handeln und darf sogar die Scheibe einschlagen, um Kinder oder Tiere aus verschlossenen Autos zu retten?

16.06.2023: Befindet sich ein Kind oder ein Tier bei 35 Grad Außentemperatur in einem verschlossenen Auto herrschen dort bereits nach 15 Minuten lebensgefährliche Temperaturen. Ist der Fahrzeughalter nicht in Sicht und konnte auch nicht durch lautes Rufen, Hupen oder Anfragen in umliegenden Läden ausfindig gemacht werden ist sofortiges Handeln, um das Kind oder das Tier aus dem Auto zu retten nicht nur erlaubt, sondern auch verpflichtend. In solchen Notsituationen ist es erlaubt die Scheibe einzuschlagen. Unterlassene Hilfeleistung kann gemäß § 323c StGB geahndet werden. Diese klare Rechtslage gilt bundesweit und bietet einen klaren rechtlichen Rahmen für Menschen, die in solchen Situationen handeln müssen. Rechtsanwalt Arndt Kempgens empfiehlt außerdem die Polizei zu verständigen, sowie Fotos der Situation zu machen und Zeugen hinzu zuziehen. Mögliche rechtliche Konsequenzen wegen des Einschlagens einer Scheibe sind nicht zu befürchten ,,wenn sie nicht total übertreiben“, so der Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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