Die Kirchen-Mitarbeiterin hatte im Juli 2018 für 220 Euro vier Übernachtungen in einer Ferienwohnung in Germerode (Hessen) gebucht. Sie zu BILD: „Den Schlüssel übergab uns ein Mann mit tätowiertem, nacktem Oberkörper. Er sagte, er sei ein Medium. Über ihn könnten wir Kontakt zu Toten aufnehmen.“
Als dann auch noch seltsame Gegenstände in der Unterkunft auftauchten, reiste sie ab. „Wer Kontakt zu Geistern und Verstorbenen sucht, ist hier richtig. Sonst eher spooky“, schrieb sie auf der Buchungsplattform.
Die Vermieterin beharrt auf der Löschung. „Das können wir nicht auf uns sitzen lassen. Solch üble Nachreden brechen uns Vermietern das Genick“, sagt sie BILD. Obwohl ein weiterer Besucher jetzt im Internet eine ähnliche Erfahrung mit dem Hausmeister schilderte.
Barbara H. suchte Hilfe bei Rechtsanwalt Arndt Kempgens (50). Der sagt: „Meine Mandantin hat recht. Natürlich darf man bei Online-Bewertungen auch eine negative Meinung äußern. Nur falsche Tatsachen und Beleidigungen sind unzulässig.“