07.06.2023: Arndt Kempgens bei Hier und Heute: Scooter-Fahrer verursachen im Straßenverkehr Unfälle durch falsches Parken oder verkehrswidriges Fahren. Wer haftet, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann?

Bei Straffällen, wie betrunken E-Scooter fahren oder verbotenerweise Fußgängerwege benutzen haftet der Fahrer mit seiner Versicherung. Schwieriger wird es, wenn Scooter nach dem Abstellen umgeworfen oder so hingestellt werden, dass sie ein Verkehrshindernis sind. Das Besondere ist nämlich, dass es bei E-Scootern keine Halterhaftung gibt. Der Halter kann schließlich immer ermittelt werden, sobald er sich per App für einen Scooter anmeldet. Haften tut aber der Fahrer. Diese Gesetzeslücke soll nun geschlossen werden. In Berlin trafen sich am 25.05.23 die Justizminister der Länder zur Schließung dieser Haftungslücke. Die Justizminister sprachen sich für eine Reform der Haftungsregelung in § 8 Nr. 1 StVG aus und verwiesen auf den dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die im Straßenverkehr neu hinzugekommenen E-Scooter. Fachanwalt Arndt Kempgens rechnet in absehbarer Zeit nicht mit neuen Regelungen.

Überblick: Was ist erlaubt beim Fahren von E-Scootern?

  • Nur eine Person darf Scooter fahren (Ansonsten Strafe von 10€)
  • Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein
  • Ausschließlich Wege benutzen, die auch für Radfahrer frei sind
  • Gleiche Regelung bei Fahren unter Alkoholeinfluss wie für Autofahrer (Verlust von Führerschein)

Hier geht es zum ganzen Interview bei Hier und Heute:

https://www.ardmediathek.de/video/hier-und-heute/e-scooter-wer-haftet-bei-unfaellen/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWUxOTI4YTY3LTU4YWItNDIzMi05ZTIyLWZjM2EyMzY0NDRkYg