In rund 20% aller Verkehrsunfälle in Deutschland ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Fahrerflucht (§ 142 StGB). Bei rund 2 Millionen polizeilich registrierten Verkehrsunfällen in Deutschland sind das rund 400.000 Strafverfahren im Jahr. Bei Verurteilung drohen Ersttätern neun bis zwölf Monate Entziehung der Fahrerlaubnis und ein bis zwei Nettomonatsgehälter Geldstrafe. Bundesjustizminister Marco Buschmann will damit jetzt aufräumen. Er will nämlich den Fahrerfluchtparagraphen § 142 StGB streichen, zumindest für den Sachschadenbereich. Unfallflucht soll nur noch möglich sein bei Unfällen mit Personenschaden. Arndt Kempgens, Fachanwalt für Verkehrsrecht, befürchtet, dass das Vorhaben des Ministers die Verfahren komplizierter machen könnte oder auch mehr Fahrerfluchten provozieren könnte.

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