26.9.2022: Die neue
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensikumav.html)
sorgt für Ärger. Sie führt zu kuriosen Ergebnissen:
19 Grad am Arbeitsplatz und mindestens 20 Grad in einer Zelle.
Seit September soll durch die neue Regelung mehr Energie gespart werden. In öffentlichen Gebäuden darf maximal bis 19 Grad geheizt werden, während Zellen in Gefängnissen mindesten 20 Grad warm sein müssen. Viele Bürgerinnen und Bürger empfinden das als ungerecht.
Was steckt dahinter. Mehr dazu sehen Sie im RTL Beitrag mit RA Arndt Kempgens vom 26.9.
Zellen sind rechtlich mit Wohnungen vergleichbar. Laut der Gewerkschaft der Polizei soll die Würde des Menschen gewahrt werden und sieht daher bei der neuen Regelung keine Ungleichbehandlung.
Den Beitrag sehen Sie hier: https://www.rtl.de/videos/darum-duerfen-gefaengnisse-mehr-heizen-6331ab5c4b4b17dd03072ee2.html