Der BGH hat mit seinem aktuellen Thermofenster-Urteil (Urteil vom 26.6.2023) die Rechte von Autofahrern gegenüber den Autoherstellern deutlich gestärkt.
Nachdem die Autohersteller Audi, Mercedes und VW die Abgasreinigung ihrer Diesel verändert haben sollen, können nun Verbraucher durch ein neues Urteil des Bundesgerichtshof Schadensersatzansprüche einfordern.
Wie müssen Betroffene jetzt vorgehen?
Betroffene sollten sich an den Pkw-Hersteller wenden und nachweisen, dass ihr Auto betroffen ist. Kann der Hersteller dann wiederum nicht nachweisen, dass alles richtig verlaufen ist muss er Schadensersatz leisten. Der BGH schlägt einen pauschalisierten Schadensersatz zwischen 5% und 15% vom Kaufpreis (!!!) vor. Das können erhebliche Beträge sein: Bei einem 40.000 EUR teuren Fahrzeug sind das 2.000 bis 6.000 EUR.
Laufende Klagen, so die Prognose von Rechtsanwalt Arndt Kempgens, haben durch das neue Urteil deutlich bessere Aussichten auf Erfolg. Auf die Autohersteller dürften hohe Kosten zukommen.
Das ganze Interview mit Arndt Kempgens bei ntv am 27.06.2023 gibts hier:
Die Mitteilung des BGH finden Sie unter: