Reise-Info für Eltern:

Eltern, die jetzt in ein Hochrisikogebiet reisen, riskieren bei Rückkehr aus dem Urlaub hohe Bußgelder, wenn ihre -nicht geimpften Kinder- in Quarantäne müssen und nicht pünktlich zur Schule können.

Nach den Schulgesetzen drohen Geldbußen von bis zu 5.000, wenn Eltern ihre Kinder nicht zur Schule bringen -können-, z. B. § 126 Abs. 1 Nr. SchulG NW.
Bei Fällen unentschuldigten Fehlens in der Schule werden üblicherweise 100 EUR pro Kind und Tag verhängt.

Alle Kinder (selbst Kinder unter 6 Jahren) unterliegen aktuell ebenfalls der zumindest 5-tägigen Mindest-Quarantänepflicht, wenn Sie mit ihren -meist geimpften Eltern- aus Hochinzidenzgebieten zurückkommen.

Wenn Sie dann nicht zur Schule können, verletzten sie daher automatisch ihre Schulpflicht.
Nicht geimpfte Reiserückkehrer aus Hochinzidenzgebieten können sich aktuell erst nach 5 Tagen aus der Quarantäne „freitesten“.
Die meist geimpften reisenden Eltern trifft das nicht, aber die nicht geimpften Kinder / Schüler:innen.

Eltern können dann eine Geldbuße bekommen, wenn das Fehlen ihrer Kinder in der Schule unentschuldigt ist.
Wenn Eltern aber sehenden Auges in ein Hochinzidenzgebiet fahren, ist die Quarantäne am Ende des Urlaubs -zumindest nach aktueller Rechtslage- vorhersehbar.

 Wer im Urlaub von der Hochstufung des Urlaubslandes in ein Hochinzidenzgebiet überrascht wird, dürfte bußgeldrechtlich sicher sein.
Auch in solchen Fällen -Reisen in Risikogebiete- ist zwar eine Hochstufung möglich, bußgeldrechtlich den Eltern aber wohl noch nicht vorwerfbar (§ 47 OWiG).

RA Kempgens, Stand 3.8.2021

Das Spiegel Interview mit RA Kempgens zum Thema finden Sie hier:

https://www.spiegel.de/panorama/bildung/coronavirus-erst-schulkinder-in-quarantaene-dann-bussgeld-a-33fce7af-5e2a-4403-a010-6c55ce26f907