Mehr zu dem erschreckenden Fall von Seniorengewalt sehen Sie bei RTL mit RA Kempgens im Interview, hier geht’s zum Link:

https://www.rtl.de/cms/dueren-junge-taeter-greifen-seniorin-an-laut-polizei-aus-langeweile-5051011.html

Zum Hintergrund:

76-jährige Rentnerin von grundlos angegriffen und verletzt

In Düren sorgt ein unfassbarer Übergriff auf eine harmlose Seniorin für Fassungslosigkeit. Die Polizei berichtet, dass Gruppe von drei Jugendlichen geschätzt zwischen 12 und 15 Jahren tagsüber eine Seniorin in Düren grundlos angegriffen und verletzt. Zunächst beleidigten die jungen Täter die Rentnerin und schlugen dann mit Stöckern auf ihren Rücken und ihre Hände ein. Die Frau ist mit leichten Verletzungen davongekommen. Anschließend flohen die drei Jungs.

Erst ab 14 strafmündig

Auch wenn die jungen Männer geschnappt werden, werden sie voraussichtlich nicht alle bestraft werden. Denn: In Deutschland liegt die Strafmündigkeit bei 14 Jahren. Das bedeutet, dass jüngere Täter nicht bestraft und auch nicht vor Gericht gestellt werden können. Für ältere Täter (ab 14 Jahren) gilt dieses Strafprivileg nicht. Rechtsanwalt Arndt Kempgens rechnet für den Fall einer Verurteilung mit 10-20 Sozialstunden.

Aufgrund der steigenden Kriminalitätsrate bei Kindern und Jugendlichen fordern einige eine Herabstufung des Alters für Strafmündigkeit. Die Polizei beklagt sinkenden Respekt gegenüber Beamten.