Autofahren im Alter. Soll es eine regelmäßige Überprüfung geben?
Was ist mit eigenen Eignungszweifeln oder auch Erkrankungen, soll/muss ich meinen Führerschein abgeben?
Alle Infos zum Thema sehen Sie im WDR Live-Gespräch vom 17.5.2022:https://www1.wdr.de/fernsehen/hier-und-heute/fahrtuechtigkeit-senior-innen-108.html
Anfragen zu diesem Thema erreichen unsere Kanzlei regelmäßig. Was ist zum Beispiel bei eine einer Knie- oder sonstigen OP. Darf man dann eigentlich sofort wieder Auto fahren?
Letztlich geht es um die Frage -vorübergehender- Eignungsmängel gemäß § 11 Abs. 2 FeV (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html)
Was genauer unter möglichen Eignungszweifeln zu verstehen ist, führt die Anlage 4 zu § 11 FeV aus: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html
Bei z. B. einer Knie-OP geht es um die Frage von Bewegungsbehinderungen gemäß Nr. 3 der Anlage 4, wonach die Fahreignung bei Bewegungsbehinderungen nicht automatisch entfällt.
Dazu z. B. die Begutachtungsrichtlinien bei Bewegungsbehinderungen (S. 18) der nachfolgenden Erklärung der Bundesanstalt für Straßenwesen: https://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/U1-BLL/Begutachtungsleitlinien.pdf?__blob=publicationFile&v=20
Aber: Jeder Autofahrer muss vor Fahrtantritt seine individuelle Fahreignung selbst prüfen (klassischer Fall: Müdigkeitserscheinungen) und bei Zweifeln vom Fahren absehen. Wer trotz körperlicher Mängel (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 b StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html) fährt und jemanden oder etwas gefährdet, macht sich strafbar. Gemäß § 315c Abs. 3 StGB ist selbst Fahrlässigkeit strafbar.
Im Klartext: Bewegungseinschränkungen führen nicht automatisch zum Wegfall der Fahreignung. Seine Fahreignung muss man selbst immer prüfen, am besten Arzt fragen. Fehleinschätzungen darüber können strafbar sein.
RA Kempgens: Stand 7.6.2022