Ab dem 01.04.2024 wird der Konsum und der Besitz von Cannabis in Deutschland erlaubt. Das neue Gesetz bringt einige Fragen mit sich. Die wichtigsten Antworten finden Sie hier!
- Wo dürfen Konsumenten (ab 18 Jahren) Joints rauchen?
Ähnlich wie Alkoholkonsum, theoretisch überall.
Ausnahmen: Nicht erlaubt in unmittelbarer Nähe von unter 18-jährigen, Fußgängerzonen (7 – 20 Uhr) und im 100m-Sichtweite-Radius auf/um Schulen, Sportstätten, Jugendeinrichtungen, Spielplätzen.
In Gaststätten / Diskos ist ohnehin Rauchen -meist- untersagt. Also dort ist zwar der Konsum nicht verboten, aber das Rauchen!
Bei privaten Partys / Veranstaltungen hat der Gastgeber das letzte Wort (Hausrecht). Allerdings kein Konsum erlaubt, wenn Personen unter 18 anwesend sind.
2. Woher bekommen Konsumenten ab sofort THC?
Aktuell nur über Eigenanbau oder Anbauvereinigungen, demnächst auch über Coffeeshops (Regelungen sind noch in Arbeit). Pro Person sind 3 Cannabispflanzen im Haushalt erlaubt, bei 3 Erwachsenen im Haushalt also 9 Pflanzen. Die Samen darf man z. B. über das Internet kaufen und einführen.
Anderer Erwerb, Einfuhr, Handel usw. bleiben verboten.
Was ist mit Autofahren nach -erlaubtem- Kiffen?
- a) Aktuell bleibt es -noch- bei der bisherigen Regelung:
– Wenn Autofahrer*innen einen aktiven THC-Wert von 1 ng/ml im Blut haben (was sehr sehr wenig ist!), riskieren sie 1 Monat Fahrverbot, 500 EUR Geldbuße und 2 Punkte in Flensburg (= Ordnungswidrigkeit).
– Wenn außerdem Fahrfehler festgestellt werden, drohen Strafverfahren (§ 316 StGB) und dauerharte Entziehung der Fahrerlaubnis (Stichwort: Fahrunsicherheit). - b) Was wird sich da in Kürze ändern?
– In Kürze soll ein neuer Grenzwert für eine Ordnungswidrigkeit festgelegt werden, Höhe noch unklar.
– Es wird aber dabei bleiben, dass bei einem THC-bedingten Fahrfehler wegen einer Straftat gemäß § 316 StGB mit drohender Entziehung der Fahrerlaubnis ermittelt wird!