Newsletter 11.3.2021
Rechtsfragen nach Absage von „Rock am Ring“, „Rock im Park“, „Hurricane Festival“ und „Southside“
Bekommen Betroffene nun ihr Geld zurück oder müssen sie sich –wieder– auf einen Gutschein einlassen?
Grundsätzlich gilt: Ohne Leistung keine Gegenleistung (§§ 275, 326 BGB).
Ticketinhaber haben grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung der Ticketpreise.
Die sog. Gutscheinscheinlösung (Veranstalter hat das Recht, statt Geld einen Gutschein auszustellen) gilt nur für Kartenkäufe VOR dem 8.3.2020 (!).
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/BGBl_Covid19_Veranstaltungsvertragsrecht.pdf;jsessionid=84833D0297B3C3802D0ADCA767E0182E.1_cid334?__blob=publicationFile&v=2
Wer also NACH diesem Datum das Ticket gekauft hat, muss jetzt seinen gezahlten Ticketpreis zurück bekommen.
Der Veranstalter kann sich nicht auf die „Gutscheinlösung“ berufen.
Wichtig: „Geld zurück statt Gutschein“ gilt auch für alle, die einen Gutschein aus einem anderen -vorher abgesagten- Konzert für die neue -nunmehr ebenfalls abgesagte- Veranstaltung eingelöst haben.
Denn auch in diesen Fällen handelt es sich nicht um einen Erwerb VOR dem 8.3.2020, auch wenn der Gutschein aus so einem -vorherigen- Erwerb stammt.
Rechtlich umstrittener wird es wohl in den Fällen werden, in denen Ticketinhaber VOR dem 8.3.2020 erworben und dann für das abgesagte Konzert 2020 ein Ersatzkonzert 2021 akzeptiert haben (das nun ERNEUT abgesagt wird).
Die Streitfrage ist, ob in diesen Fällen ein Erwerb VOR dem 8.3.2020 anzunehmen ist (für den die „Gutscheinlösung“ gilt) oder ob durch die bloße „Verlängerung“ des Tickets ein NEUER Erwerb nach dem 8.3.2020 anzunehmen ist (für den die „Gutscheinlösung“ nicht gilt).
Nach hiesiger Rechtsauffassung dürfte aber wohl eher ein einheitlicher Erwerb anzunehmen sein mit der Folge, dass dieser Teil der Betroffenen sich erneut auf einen Gutschein einlassen müssten.
Dies würde zugleich aber eine Ungleichbehandlung der Betroffenen darstellen.
Wie die Gericht letztlich entscheiden werden, offen.
RA Kempgens, Stand 11.3.2021
Weitere Rückfragen gerne über 0209.23831 oder zentrale@kempgens.de
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Den BILD Artikel zum Thema vom 10.3.2021 mit RA Kempgens im Interview finden Sie hier:
https://www.bild.de/sparfochs/bild-kaempft/sparfochs/grosse-festivals-abgesagt-echt-kompliziert-so-kriege-ich-jetzt-mein-geld-zurueck-75685774.bild.html