In NRW soll es rund 400.000 Messie-Haushalte geben, bundesweit 8,77 Millionen. Das zumindest schätzen Experten. Offizielle Zahlen gibt es nicht.

Klar ist aber, dass alle Fälle mit erheblichen Schäden für den Vermieter verbunden sind. Dieser bleibt oft nicht nur auf den Mieten setzen, sondern muss erhebliche Räumungskosten auf sich nehmen, um den Messie loszuwerden. Außerdem ist in vielen Fällen eine komplett Renovierung von Bad und Wohnung erforderlich. Dies verschlingt oftmals fünfstellige Beträge. Einen besonders krassen Fall haben wir gerade anwaltlich erlebt (Presseartikel WAZ vom 2. September 2019).

Um solche Fälle zu vermeiden empfehlen wir:

  • Regelmäßige persönliche Kontakt zum Mieter (z.B.: Persönliche Übergabe der Jahreskostenabrechnung)
  • Bonitätsauskünfte
  • Anfragen beim vorherigen Vermieter
  • sofort reagieren, wenn Mieten ausbleiben oder sich andere Mieter beschweren
  • nicht vertrösten lassen
  • Kontakt zum Amt aufnehmen, wenn von dort aus die Miete gezahlt wurde und plötzlich aber ausbleibtWichtig ist aber, dass auch wenn die Miete vom Amt übernommen wird, der Mietvertrag nicht mit der Behörde fortbesteht, sondern mit dem Mieter. Wenn der Mieter dann beispielsweise beim Amt keinen Antrag auf Fortzahlung der Mieter zahlt, stellt das Amt die Mietzahlung ein. Wenn der Vermieter dann Kontakt mit dem Amt aufnimmt, um sich nach den Gründen zu erkundigen, erhält der Vermieter regelmäßig (unter Verweis auf Datenschutz) keine Auskunft.Dieses kann umgangen werden, indem der Vermieter sich vom Mieter bei Vertragsabschluss eine „Schweigepflichtentbindungserklärung“ unterzeichnen lässt. Das Integrationsamt der Stadt Gelsenkirchen hat mir gegenüber ausdrücklich bestätigt, dass dies akzeptiert wird. Der Vermieter kann dann direkt beim Amt Informationen erhalten.Ein Muster für eine Schweigepflichtentbindungserklärung gibt es beim Amt nicht. Nachfolgend habe ich daher einen Vorschlag erstellt. Diesem können Sie kostenlos kopieren und verwenden.MUSTERBRIEF
    Vollmacht/Schweigepflichtentbindungserklärung
     

    -Erklärung des Mieters-

    Ich, …………… (Name, Anschrift) habe zum ……… (Mietbeginn) eine Wohnung unter der Anschrift ……………… (Anschrift) angemietet.

    Vermieter ist

    Frau/Herr (Name, Anschrift des Vermieters).

    Ich erteile daher dem obigen Vermieter/Vermieterin (bzw. Vertreter), …… (namentliche Bezeichnung mit Anschrift)

    Vollmacht,

    Auskünfte über das Mietverhältnis bzw. dieses betreffende Fragen/Informationen bei beteiligten Dritten, Behörden usw. einzuholen. Ich entbinde die beteiligten Dritten, Behörden usw. hiermit ausdrücklich von ihrer mir gegenüber bestehenden Schweige- und Datenschutzverpflichtung.

    Frau/ Herr …………. (Wiederholung des Namens des Bevollmächtigten) ist berechtigt, insoweit Auskünfte einzuholen. 

     

    —————————-, den ——————-

    Unterschrift (Mieter), Datum 

     

    Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.