Kommen jetzt Einreisbeschränkungen, Flugverbote und Grenzkontrollen?

In Berlin wird offenbar ein (Ein-)Reiseverbot diskutiert.

Rechtlich könnte so eine Maßnahme gestützt werden auf § 28 IfSG.
Die gesetzliche Regelung ermächtigt Behörden, „notwendigen Schutzmaßnahmen“ zu ergreifen.

Einreise- und Flugbeschränkungen können jedenfalls durch Flugbeschränkungen den -denknotwendig- parallel stattfindenden Virenaustausch tatsächlich beschränken.

Ob das verhältnismäßig und damit im Sinne der o. g. Vorschrift gerechtfertigt ist, ist verfassungsrechtlich sicherlich streitbar.

Betroffene Ticketinhaber würden ihr Geld zurück bekommen, weil die Fluggesellschaften ihre Leistung nicht erbringen -können-.
Es kommt nicht nämlich vertragsrechtlichen (§§ 326, 275 BGB) darauf an, WARUM die Gesellschaften nicht fliegt oder ob die Fluggesellschaften ein Verschulden trifft (was bei einem Flugverbot natürlich nicht der Fall wäre).

RA Kempgens, Stand 26.1., 16.15 Uhr