Kanzleiinfo 5.1.2022

Aktuell erreichen und zahleiche Rückfragen zu den überraschend gekündigten Strom- und Gasverträgen von sog. Billig-Energieanbietern (z. B. Kündigungen von Stromio und Gas.de).

Viele Kunden wurden im Dezember 2021 von Lieferstopp und fristlosen Vertragskündigung der Anbieter von Energieverträgen vollkommen überrascht. Betroffen sind tausende Verträge aus dem Niederspannungsbereich (Strom) und Niederdruckbereich (Gas).

Die Unternehmen berufen sich bei Ihren Kündigungen auf einen wichtigen Grund und berufen sich auf „historisch einmalige“ Preissteigerungen (so z. B. Stromio) am Weltmarkt.

Nach unserer Rechtsmeinung sind solche Kündigungen allerdings wohl unwirksam und nicht rechtens, da die Erhöhung der Weltmarktpreise nicht auf die Kunden umwälzbar sind, sondern klassisches unternehmerisches Risiko darstellen. Im Ergebnis also keinen Kündigungsgrund liefern können.

Die Weiterversorgung selbst ist aber kein Problem. Das System der Ersatzversorgung, Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers übernimmt automatisch die Weiterversorgung.

Problem ist aber der dadurch deutlich steigende Preis, da die Ersatz- und Grundversorger auch Zukaufen müssen, Preise da aber transparenter und auch gesetzlich geregelt.

Ersatzversorgung ist maximal 3 Monate möglich (= gesetzliche Notversorgung)

  • Kein Vertrag nötig, kann jederzeit gekündigt werden (keine Kündigungsfrist)

Danach mündet die Versorgung automatisch in die Grundversorgung.

  • Kann mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden

Grundversorger ist das Unternehmen, das im Netzgebiet die meisten Kunden mit Strom / Gas beliefert. Wenn Kunden dann einen neuen Vertrag mit einem neuen, anderen Versorger schließen, kündigt der neue Lieferant die Ersatz- oder Grundversorgung.

Tipps: Schadenersatz beim -aus unserer Sicht zu unrechtmäßig kündigenden Billiganbieter- geltend machen. Der Schaden ist die Differenz zwischen versprochenen Tarifen und tatsächlichen gezahlten Tarifen beim neuen Anbieter.

Einen sehr guten Musterbrief finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2021-12/musterbrief-stromio_grunwelt-schadensersatz-wegen-unwirksamer-kundigung.pdf

RA Kempgens, Stand 5.1.2022