Die überraschende Streichung des Umweltbonus (bis zu 4.500 EUR) trifft viele Autokäufer*innen eiskalt. Viele werden sich jetzt das gewünschte Auto kaum oder gar nicht mehr leisten können/wollen.

Was können Autokäufer*innen jetzt tun?

1.

Wenn -wie aktuell auf den Homepages übrigens immer noch- Hersteller und Autohäuser beim Vertragsschluss mit dem E-Bonus geworben haben, kann eine Haftung des Autohauses für die Zahlung/Anrechnung des Bonus in Betracht kommen (§ 434 Abs. 3 Nr. 2 b) BGB.

Das bedeutet, dass im Einzelfall Käufer*innen sich im Einzelfall trotz Wegfalls des E-Bonus auf den „vertraglich vereinbarten Rabatt“ berufen könnten. Autohäuser werden das freiwillig aber sicher nicht machen, Ende offen.

 

2.

Wenn Käufer*innen ihre -jetzt effektiv teureren- Autos nicht mehr haben wollen, kommt außerdem ein Sonderkündigungsrecht (Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB) in Betracht kommen.

Beide Vertragsparteien sind ja beim Kauf von der Geltung des Bonus bis zum 31.12.23 ausgegangen und wurde beide von der Streichung überrascht. § 313 BGB ermöglich in diesen Fällen ein „Sonderkündigungsrecht“. Auch das werden Autohäuser aber nicht ohne weiteres akzeptieren. Das letzte Wort werden Gerichte haben.

 

3.

Ein Anspruch gegen den Bund auf nachwirkende Zahlung der Prämie auch über den 17.12.2023 erscheint rechtlich zweifelhaft. Aktuell gehen wir davon aus, dass Autokäufer*innen auch dann keinen Anspruch aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes geltend machen können, wenn sie ihr Auto schon vor dem 17.12.2023 gekauft haben.

 

4.

Käufer*innen sollten jetzt:

  • Unterlagen sichern, nach denen Händler/Hersteller den -künftigen- Bonus zugesichert haben
  • Screenshots von Homepage der Händler/Hersteller machen, mit denen diese für den Bons bzw. Kauf der E-Autos werben.
  • Kontakt zum Autohaus aufnehmen: Ist ein Vergleich möglich, ev. „Sonderrabatt“ in Richtung des Umweltbonus.

Nach hiesiger Rechtsmeinung wurden politisch bei der plötzlichen Bonus-Streichung die entstehenden rechtlichen Probleme der betroffenen Käufer*innen übersehen oder unterschätzt.