15.7.21 Millionenschäden bei Regenfällen und Hochwasser in Deutschland
Die wichtigsten Tipps und Tricks finden Sie hier:

  1. Wichtig zunächst die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdschäden 

    Für verursachte FREMDSCHÄDEN = Schäden an fremdem Eigentum brauchen Geschädigte vor allem Haftpflichtversicherungen.
    Das gilt z. B. für Mieter, Vermieter, Privatpersonen, Auto = da sogar Pflicht.
    Haftungsbeispiel für Mieterhaftpflicht: Blumentopf fällt vom Balkon, fremder Gegenstand wir beschädigt, Person verletzt.Für EIGENSCHÄDEN: Schäden an eigenen Sachen benötigen Geschädigte eigene Versicherungen für in ihrem Eigentum stehende Sachen, z. B.: Hausrat, Gebäudeversicherungen, Kasko für Auto

 

2. Wann zahlt Wohngebäude-Versicherung
Bei Unwetter- und Sturmschäden an Haus oder Dach
Ab wann ist Sturm? = mindestens mit Windstärke acht (ab 62 km/h Wind-Geschwindigkeit)
Problem: Nachweis des Sturms (Auskunft Wetterstation)
Die Versicherer ersetzen Kosten für abgedeckte Dächer, abgeknickte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume, Brand.

Was zahlt die Gebäude­versicherung?
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt in der Grundversion meist nur Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), für Sturm und Hagel sowie für Leitungswasser (Rohrbruch, Frost).

Überschwemmungsschäden (z. B. durch Starkregen) werden nur ersetzt, wenn Elementarschäden versichert sind. 

 Nebengebäude (Gartenhaus oder Garage, Car-Ports) sind nur versichert, wenn dies in der Police vermerkt ist.

Tipp: Elementarschäden versichern!
= erfasst Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben

Experten gehen davon aus, dass Starkregen auslösende Wetterlagen zunehmen werden.

 Tipp: Zusatzklausel für umgestürzte Bäume für Aufräumkosten vereinbaren (wenn Baum nur umfällt, aber nichts anderes beschädigt). Die Aufräumkosten können enorm sein.

 

3. Hausrat-Versicherung
Erfasst Schäden durch Sturm oder Blitzschlag an beweglichen Sachen
= Möbel, Teppiche, technische Geräte, Kleidung
> Alles, was in der Wohnung und im Keller beschädigt wird
> meist nicht Gegenstände, die im Freien gestanden haben, etwa auf der Terrasse oder dem Balkon.
> Kein Schutz, wenn Fenster nicht geschlossen

 

4. Was tun im Schadensfall?
– Informieren Sie sofort Ihre Versicherung
– Sprechen Sie mit der Versicherung, bevor Sie Schäden beseitigen
– Aber: Notmaßnahmen (Abdichtung, notdürftige Wassersperren) müssen SOFORT gemacht werde, damit der Schaden nicht noch größer wird (dann könnte die Versicherung später kürzen
– Fotos / Videoaufnahmen von Schäden
– Liste der beschädigten Gegenstände anfertigen

 

  1. Was tun, wenn Versicherungslücken bestehen?
    Versicherungsagenten haben Beratungspflichten. Sie müssen Ihre Kunden über wichtige und neue Bausteine informieren.
    Haben sie das nicht oder nicht richtig getan, kommt eine Haftung des Versicherers trotz -eigentlicher- Deckungslücke in Betracht.
    Tipps: -> Gespräche mit Agenten per E-Mail bestätigen, Protokolle anfertigen, Zeugen
    > Risikoänderungen mitteilen, analysieren (Umzug, Vergrößerung Hausrat, neue Lebenspartner! Mitversicherungen für Familienangehörige)

 

  1. Sonderfall Baum / Äste auf Auto
    Teilkasko zahlt bei Sturm
    Vollkasko zahlt auch wenn Sturmstärke noch nicht erreicht wurde.

Tipp, wenn Baum auf Auto fällt oder andere Sachen beschädigt:
Ansprüche können auch gegen Bauminhaber (Stadt oder private Eigentümer) geltend gemacht werden, wenn Baum „krank“ war und nicht mindestens 2x pro Jahr kontrolliert wurde.

Achtung: Bauminhaber muss im Streitfall Kontrollen nachweisen!

Tipp auch für private Bauminhaber: Besichtigungstermine protokollieren und Fotos machen.

RA Kempgens, Stand 15.7.2021