Kanzlei-Newsletter 4.5.2022: BGH Rückzahlung Fitness-Studios

Auf das BGH Fitness-Studio-Urteil vom 4.5.2022 haben Verbraucher sehnsüchtig gewartet.

Betreiber von Fitnessstudios müssen Mitgliedsbeiträge für coronabedingte Schließungszeiten zurückzahlen und dürfen sich nicht auf automatische Verlängerung des Vertrages um die Schließungszeit berufen, so der BGH.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0056/22

Genau diese beiden Punkte waren in den letzten Monaten in der Praxis und vor Gericht nämlich sehr streitig. Viele Studios hatten sich gegenüber Kund:innen darauf berufen, dass diese einfach länger trainieren dürfen, aber eben kein Geld zurück bekommen. Viele waren damit nicht einverstanden und wollten schlicht ihre Beiträge zurück.

Der BGH hat heute in dem mit Spannung erwarteten Urteil der Praxis der Fitness-Studios eine klare Absage erteilt. Sie müssen zurückzahlen, die zwischenzeitlich „Gutscheinlösung“ sei letztlich genug Entgegenkommen der Verbraucher:innen.

Betroffene Verbraucher:innen, die Ihr Geld nun zurück haben wollen, sollten sich auf das Urteil berufen und kurze Rückzahlungsfristen von 2 Wochen setzen. Bei weitere Weigerung können Mahnverfahren eingeleitet werden.

RA Kempgens, Stand 4.5.2022