Corona-Newsletter 12.2.2021: Aufreger „Impfreisen“, ist das zulässig?

Der Run auf den Impfstoff. Nachdem vielen Menschen auf vorzeitige Impfung klagen und auch Fälle erschlichener Impfung bekannt werden

(https://www.welt.de/vermischtes/article225256235/Kanada-Millionaerspaar-erschleicht-sich-Corona-Impfung.html), will nun

ein Duisburger Reisebüro „Impfreisen“ anbieten und löst damit ethische und Rechtsdiskussionen aus.

 

Die wichtigsten Rechtsfragen:

 

Ist so ein Angebot, so eine Reise zulässig?

Nach deutschem Recht ist es grundsätzlich erlaubt, sich im Ausland ärztlich untersuchen, behandeln oder impfen zu lassen.

Dazu gibt es in Deutschland keine Verbote.

Patienten unternehmen nicht selten Reisen ins Ausland für Operationen, die entweder nicht von der deutschen Krankenversicherung übernommen werden und / oder im Ausland billiger (z. B.: Zahnersatz, kosmetische OPs) oder in Deutschland unzulässig sind (z. B.: bestimmte Embryonen-Verfahren).

Wichtig ist aber, dass im Zielland keine behördlichen oder gesetzlichen Vorschriften missachtet werden.

Sonst kann es vor Ort Ärger und auch behördliche Verfahren geben, da überall Corona-Impfstoffe begrenzt sind.

Die meisten Länder werden eine neue Form des Impftourismus nicht unterstützen bzw. schnell versuchen, das zu unterbinden.

Die Zulässigkeit von „Impfreisen“ lässt sich nach hiesiger Einschätzung für die jeweiligen Zielgebiete aktuell kaum zuverlässig bestimmen, da auch vor Ort mit kurzfristigen Änderungen zu rechnen sein dürfte.

 

 

Was passiert, wenn im Zielland die Impfung nicht durchgeführt wird?

Das kommt auf den Reisevertrag an.

Wenn in dem Reisevertrag die Impfung versprochen wird, besteht auch eine vertragliche Verpflichtung diese durchzuführen.

Wenn das im Zielland fehlschlägt, gibt es Geld zurück (§§ 275, 326 BGB).

Es kommen daneben auch weitere Schadensersatzansprüche in Betracht, weil der Zweck der Reise entfällt.

 

 

Gibt es bei Widereinreise nach Deutschland Sonderrechte?

Aktuell nein. Auch für Geimpfte gilt die Zwei-Test-Strategie bzw. in NRW zehntägige Einreisequarantäne mit Quarantäneerlass mit Negativtest.

 

RA Kempgens, Stand 12.2.2021, 16.00 Uhr
Weitere Rückfragen gerne über 0209.23831 oder zentrale@kempgens.de
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