10.11.2021 Infos zum strafbaren Stalking.

Was bedeutet das eigentlich?

Strafbar ist gemäß § 238 StGB wiederholtes Nachstellen, das die Lebensgestaltung des / der Verfolgten nicht unerheblich beeinträchtigen kann (!). Es reicht also bereits die bloße Eignung der Übergriffe aus, das Opfer zu beeinträchtigen.

Wie oder in welcher Form der Täter dem Opfer konkret nachstellt bzw. versucht Kontakt aufzunehmen, ist dabei unerheblich. Das Strafgesetz will letztlich verhindern, dass der Täter dem Opfer gegen dessen Willen beharrlich in welcher Form auch immer „auf die Pelle rückt“.

Verboten sind beispielsweise wiederholtes unerwünschtes Aufsuchen, Anrufen -auch über Dritte-, Bestellen von Waren, Verbreiten von Fotos oder sonstige vergleichbare Handlungen.

Das Gesetz sieht grundsätzlich Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafen vor. Wenn es zu gesundheitlichen Schäden beim Opfer kommt oder die üblen Nachstellungen mehr als 6 Monate andauern, geht es mit 3 Monaten Haft Mindeststrafe los (erhöhter Strafrahmen).

Opfer sollten Übergriffe protokollieren, Beweismittel (Schreiben, Verbindungsnachweise, Zeugen notieren, Fotos machen usw.) sammeln und bei der Polizei / Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Das geht auch online oder per E-Mail.

Parallel können sich betroffene Opfer auch zivilrechtlich mit einstweiligen Verfügungen und Unterlassungsklage gegen die Täter/ Innen wehren. Aus der Praxis kann ich Ihnen sagen, dass Täter nicht nur Männer sind.

RA Kempgens, Stand 10.11.2021