Kanzleiinfo 11.4.2022

Einkaufswagen kosten je nach Ausführung ab 150 EUR aufwärts, einfache Einkaufskörbe um 5 EUR, die gelben Einkaufstaschen bei IKEA haben ein Wert von wenigen Cent. Alle diese „Einkaufshilfsmittel“ darf man -vertraglich- in den Läden benutzen, aber nicht mit nach Hause nehmen.

interessant und etwas kurios wird es danach:

1.
Wer einen Einkaufswagen mitnimmt, weil er ihn zu Hause als Deko oder für andere Transportfahrten behalten will, macht sich wegen Unterschlagung gemäß § 246 StGB strafbar (bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; üblich bei Ersttätern, wenn Verfahren nicht eingestellt wird: Bis zu ein Nettomontagehalt Geldstrafe).

Diebstahl kommt in diesen „normalen“ Fällen rechtlich nicht in Betracht, da der für einen Diebstahl erforderliche GewahrsamsBRUCH fehlt (> Geschäftsinhaber ist ja mit der vertragsgemäßen Nutzung einverstanden).

2.
Wer einen Einkaufswagen mitnimmt, weil Waren zu schwer zum Tragen sind, den Wagen aber später zurückbringt, macht sich nicht strafbar. Das ist nämlich nur strafloser Gebrauch. Natürlich ist das trotzdem ZIVILRECHTLICH nicht erlaubt, wenn der Geschäftsinhaber das nicht will, es ist eben nur nicht STRAFBAR. Es kann aber sein, dass man (zivilrechtlich) ein Hausverbot kassiert.

3.
Wer einen Einkaufswagen mitnimmt, weil Waren zu schwer zum Tragen sind und dann einfach in den Graben wirft, beschädigt und entsorgt, macht sich wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB strafbar (bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).

4.
Wer einen Einkaufswagen mitnimmt, weil Waren zu schwer zum Tragen sind dann aber so abstellt, dass der Wagen in den Laden –auf anderem Wegezurückkehrt, macht sich nicht strafbar.

5.
Wichtig für alle Fallgestaltungen: Wenn ich einen Einkaufswagen nutze, muss ich dafür sorgen, dass der Wagen -ohne weitere über Nutzung hinausgehende Schäden- zum Laden zurückkehrt. Mache ich das nicht, muss ich -zivilrechtlich- Schadenersatz für Kosten der Rückführung, Reparatur oder Neubeschaffung übernehmen… Wenn ich erwischt werde.

6.
Fazit: Nicht alles, was ich eigentlich nicht darf, ist strafbar. Schäden muss ich aber trotzdem zahlen.

RA Kempgens, Stand 20.4.2022

Den WAZ Artikel zum Thema finden Sie unter
https://www.waz.de/staedte/gelsenkirchen/grosses-aergernis-einkaufswagen-verwahrlosen-im-gebuesch-id235029781.html