Landgericht Essen bestätigt Sturmurteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen
Im Straßenverkehr muss eine Baufirma auch bei stürmischem Wetter haften und Schadenersatz zahlen, wenn eine Baustellenabsperrung umfällt und ein Auto beschädigt.
Im Verfahren 15 S 157/16 haben jetzt die Richter am Landgericht Essen mit dem durchaus als Grundsatzurteil zu bezeichnenden Entscheid ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen 405 C 270 / 15 voll bestätigt.
Zudsätzlich haben die Richter ausgeführt, dass grundsätzlich bei einem Sturm die Baufirma auch beweisen müsste, dass nicht der Sturm für das Umfallen verantwortlich ist, wenn sie dies anzweifelt.
In dem Fall ging um einen Sturmschaden am vergangenen Rosenmontag (8.2.16) in Gelsenkirchen, Bozener Straße / Herdstraße. Die Unwetter hatten nicht nur zur Absage der Rosenmontagsumzüge in Gelsenkirchen, Recklinghausen, Dortmund, Mülheim, Bottrop, Düsseldorf usw. geführt, es waren auch zahlreiche Autos beschädigt worden. Am Wagen des durch uns vertretenen Autofahrers hatte ein umgestürztes Verkehrsschild (Baustellenabsperrung) einen Schaden von 1.600 EUR verursacht.
Die verantwortliche Baufirma hatte sich auf einen Fall höherer Gewalt berufen, Haftung ausgeschlossen. Die Schilder entsprächen den Vorschriften und seien ausgelegt bis zu 8 Windstärken, weitere Sicherungsmaßnahmen seien nicht erforderlich. Außerdem hätte der Autofahrer woanders parken können bzw. könne jetzt ja die Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen.
Dieser Argumentation haben die Gerichte nunmehr über zwei Instanzen eine deutliche Absage erteilt. Dem Autofahrer stünde es frei, zwischen seiner Teilkaskoversicherung und dem Bauunternehmen zu wählen. Auch bei Sturm müsse die Baufirma dafür sorgen, dass die Schilder stehen bleiben. Es hätten weitere Maßnahmen zur Standsicherung der Schilder –auch zum Schutz für spielende Kinder- ergriffen werden müssen.
Insgesamt ist dies ein für Autofahrer/Fußgänger sehr wichtiges Urteil. Derartige Fälle von umstürzenden Schildern sind nicht selten. Baufirmen berufen sich in derartigen Fällen oft darauf, dass sie keine Verantwortung treffe.
Mit dem Urteil des Landgerichts Essen haben Autofahrer jedenfalls ein wichtiges Argument zur Durchsetzung ihrer Ansprüche in der Hand.