Das Interview sehen Sie heute ab 18 Uhr bei RTL oder in voller Länge auf der Facebook-Seite von RTL West.

Hier noch einige Infos zur Dash-Cam-Problematik:

 

Spannendes Dashcam-Urteil / Bundesgerichtshof

 Das für heute erwartete Dashcam-Urteil des Bundesgerichtshofs wird erhebliche Auswirkungen für alle Autofahrer haben.

Auch wenn der Bundesgerichtshof die Aufnahmen für zulässig erklärt, sollten Autofahrer vorsichtig sein.

Im konkreten Fall geht es darum, ob die Instanzgerichte (Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte) bei Entscheidungen über Unfälle Dashcam-Aufzeichnungen berücksichtigen dürfen/müssen oder nicht.

Der Kläger hatte Dashcam-Aufzeichnungen zum Nachweis seiner Unfallversion vorgelegt.

Amtsgericht und Landgericht Magdeburg hatten die Verwertung für unzulässig erklärt, im Revisionsverfahren hat jetzt der Bundesgerichtshofs das letzte Wort.

Wenn der Bundesgerichtshof Dashcams für unzulässig erklärt (insbesondere Verstoß gegen Datenschutz), dürften die Dashcams weitestgehend von deutschen Straßen verschwinden.

Wenn der Bundesgerichtshof Dashcams für zulässig erachtet, dürfte es einen regelrechten Boom geben.

Zulässig oder nicht dürfen allerdings nicht die auch negativen Auswirkungen unterschätzt werden.

Wenn Dashcams nämlich zulässig sind, ist -erst recht- damit zu rechnen, dass Polizeibeamte diese bei Unfallaufnahmen beschlagnahmen, um Beweise zu sichern.

Dashcam-Aufzeichnungen könnten dann auch herangezogen werden zur Einleitung von Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit auf den Filmen erkennbaren Verstößen.

Diese Systematik kennen beispielsweise LKW-Fahrer aus der Auswertung von Tachoscheiben oder Fahrerkarten.

Autofahrer müssen sich darüber bewusst sein, dass bei einem Einsatz von Dashcams -zulässig oder nicht- darauf erkennbare Daten auch gegen Sie verwendet werden können