Das bedeuten die Verfügungen..
Während in Bayern landesweit Ausgangsbeschränkungen verhängt wurden, gibt es in NRW nun Versammlungsverbote
Was bedeutet diese Maßnahme, diese sog. Allgemeinverfügung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes?
Wie ist die Rechtslage? Was droht? Was darf ich?
Das Verbot hört sich dramatischer an, als es ist.
Denn im Kern bedeutet das Versammlungsverbot: Zusammenkünfte von 2 oder mehr Personen unter freiem Himmel sind untersagt.
Es handelt sich in diesen Fällen also gerade nicht um Ausgangssperren, man muss beim Rausgehen nur eben alleine bleiben.
Es bleiben also die normalen Dinge des täglichen Bedarfs allein erlaubt, z. B.: Spaziergänge, Joggen, Gassigehen mit dem Hund, Einkäufe, Arztbesuche, Fahrt zur Tankstelle usw.
Die „Allein-Gebote“ nach Leverkusener Vorbild gelten nicht für:
– Personen, mit denen man in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt
– Warteschlangen bei Einkäufen
– zwingende berufliche Gründe
Das bedeutet: Ich darf sogar mit meiner Ehefrau joggen, aber eben nicht mit anderen Menschen.
Wie ist die Rechtslage? Was droht? Was darf ich?
Das Verbot hört sich dramatischer an, als es ist.
Denn im Kern bedeutet das Versammlungsverbot: Zusammenkünfte von 2 oder mehr Personen unter freiem Himmel sind untersagt.
Es handelt sich in diesen Fällen also gerade nicht um Ausgangssperren, man muss beim Rausgehen nur eben alleine bleiben.
Es bleiben also die normalen Dinge des täglichen Bedarfs allein erlaubt, z. B.: Spaziergänge, Joggen, Gassigehen mit dem Hund, Einkäufe, Arztbesuche, Fahrt zur Tankstelle usw.
Die „Allein-Gebote“ nach Leverkusener Vorbild gelten nicht für:
– Personen, mit denen man in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt
– Warteschlangen bei Einkäufen
– zwingende berufliche Gründe
Das bedeutet: Ich darf sogar mit meiner Ehefrau joggen, aber eben nicht mit anderen Menschen.
Diese Maßnahmen sollen jeden sozialen Kontakt zwischen Menden auf das unbedingt notwendige Maß reduzieren
- Außer eben die, mit denen ich sowieso zusammen lebe
- Und unvermeidbare Kontakte bei Einkäufen, im Job
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 EUR oder Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren.
Die Überwachung könnte durch die Polizei erfolgen, z. B. auch mit Flugdrohnen.
Das Versammlungsverbot stellt zwar eine erhebliche Einschränkung der Grundrechte des Einzelnen dar.
Das Grundgesetz garantiert in Art. 11 GG auch die Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet. Also die Freiheit sich nach belieben zu bewegen und mit anderen Menschen zu treffen.
Dieses Grundrecht kann aber bei schweren Unglücken, Katastrophen, Seuchengefahr eingeschränkt werden.
Eine solche Einschränkung ermöglicht das deutsche Infektionsschutzgesetz.
Das Gesetz soll gerade in Fällen wie jetzt den Behörden Befugnisse zur wirksamen Bekämpfung und Verhinderung der Ausbreitung geben.
Es schränkt daher auch Grundrechte des Einzelnen zum Schutz der Allgemeinheit ein.
Natürlich sind -wie bei jedem Behördenverfahren- auch Rechtsmittel wie etwas Eilverfahren und Klagen zum Verwaltungsgericht möglich. Diese haben aber keine sog. aufschiebende Wirkung, so dass eine Anordnung erst einmal befolgt werden muss. Bei Gericht wird dann später geklärt, ob die Maßnahme rechtmäßig war.