Diesel-Fahrverbote, Entscheidung Bundesverwaltungsgericht 22.2.2018

Am 22.2. entscheidet sich die automobile Zukunft belasteter Städte und Gemeinden

Im Revisionsverfahren Land NRW bzw. Land Baden-Württemberg gegen Deutsche Umwelthilfe (DUH) erwartet die deutschen Autofahrer eine absolut wichtige Grundsatzentscheidung.

Das Bundesverwaltungsgericht wird mit dem erwarteten Grundsatzurteil die automobile Zukunft in den Städten prägen. Es geht um nicht weniger als das faktische Aus für Diesel oder -noch- nicht.

Grundlage
Es geht um die Frage, ob Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge auf der Grundlage des geltenden Rechts grundsätzlich zulässig sind oder nicht. Hintergrund sind Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf vom 13.9.2016 und Stuttgart vom 26.7.2017. Die Gerichte meinen dort, dass zur Einhaltung der Luftreinhaltepläne Fahrverbote zulässig sind. Das sehen die Länder NRW und Baden-Württemberg anders und haben über die Landesregierungen Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht AZ: 7 C 26.16 u. a.) eingelegt.

Entscheidungsmöglichkeiten
Das Gericht muss entscheiden, ob das Diesel-Fahrverbot in den Städten grundsätzlich erlaubt ist oder nicht.

Auswirkungen / wen betrifft es?
Betroffen sind räumlich alle Gemeinden, die Probleme mit Einhaltung von Luftreinhalteplänen haben. Sie werden in jedem Fall handeln müssen.

Bei den Autofahrern sind persönlich insbesondere Diesel-Fahrzuge unterhalb Euro-Norm 6 betroffen, also:

• knapp 6 Mio. Diesel-Pkw Euro-Norm 5,
• 3,5 Mio. Diesel-Pkw Euro-Norm 4,
• etwa 2,3 Mio. Diesel-Pkw Euro-Norm 3 und älter.

Wird das Diesel-Fahrverbot grundsätzlich bestätigt,
– werden die Städte und Gemeinden m. E. mit Fahrverboten sehr schnell handeln, weil sie es -dann- müssen.
– wird die Verbesserung der Luft in den Städten eher Sache der städtisch Verantwortlichen sein.
– werden die Marktpreise für Diesel unter Euro-6 noch mehr abrutschen.

Wird das Diesel-Fahrverbot nicht bestätigt,
– müssen die Städte und Gemeinden trotzdem handeln.
– müssen die Verantwortlichen andere Wege zur Luftverbesserung erarbeiten.
– wird auch die Politik stärker gefragt sein.
– dann müssen die Rahmenbedingungen reformiert werden („blaue Plakette“?).

Wie kann ein Fahrverbot umgesetzt werden
Wenn das Fahrverbot kommt, wird es ev. Beschränkungen einzelner Tage (gerade / ungerade), Kennzeichen (Zahl am Ende), Uhrzeiten (Verbot von 8 – 18 Uhr), Monate (Oktober – März) oder ähnliches geben.

Pro / Contra
Millionen Autofahrer sind betroffen, sie verlieren am 22.2. ev. viel Geld.
Der kommende Donnerstag kann der schwärzeste Tag für alle Dieselfahrer in Deutschland werden.
Klagewellen von Autofahrern möglich.
Die Luft in den Städten wird sich so oder so schneller verbessern.
Der Druck auf die Städte steigt, aussitzen geht nicht mehr.

Kann ich mich wehren, was kann ich tun?
Klagen gegen Fahrverbot sind möglich. Wenn aber das Bundeverwaltungsgericht dies als grundsätzlich zulässig erachtet, würde es bei Klagen vor den Verwaltungsgerichten dann wohl eher um die Umsetzung / Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen gehen,

Eine technische Nachrüstung ist derzeit wohl möglich ab Euro-Norm 4 (teilweise auch bei niedrigeren Klassen). Die Kosten für einen sog. SCR-Katalysator liegen bei 1.500 bis 3.500 Euro.

Arndt W. Kempgens
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht