WAZ-Bericht vom 28.2.2018:
Illegaler Müll: Verfahren gegen Arzt eingestellt
Nikos Kimerlis
28.02.2018 – 01:10 Uhr
GELSENKIRCHEN. Der Gelsenkirchener wehrte sich gegen städtischen Zahlungsbescheid. Die Beweislage war schwer. Wie vor Gericht argumentiert wurde.
Mit „großer Erleichterung und strapazierten Nerven “ hat ein Arzt aus Gelsenkirchen das Urteil des hiesigen Amtsgerichtes reagiert. Das Gericht hat ein Verfahren um illegal entsorgten Müll komplett auf Kosten der Landeskasse eingestellt.
Was war passiert? Auf der Jagd nach Müllsündern ist Gelsendienste im Oktober 2016 auf einen Müllhaufen auf dem Parkplatz hinter dem Zentralbad an der Florastraße gestoßen. In der Nähe ist ein Restaurant. Möbel türmten sich am Fundort zu einem etwa fünf Kubikmetern umfassenden Berg, ein Rollwagen, mit dem wohl Waren angeliefert wurden – und unter anderem auch ein Karton. Der trug auf einem Aufkleber die Adresse der Arztpraxis, die Gewichtsangabe von 1,9 Kilogramm und den Auslieferungsstempel: August 2015. Es folgte im März 2017 ein Zahlungsbescheid über 88,50 Euro (Bußgeld und Verfahren). Der Arzt legte darauf Rechtsmittel ein.
Der Anwalt des Mediziners, Arndt Kempgens, argumentierte vor Gericht, dass sich sein Mandant kaum die Mühe machen würde, weit entfernt von seiner Praxis Müll wegzuschmeißen – und auch noch zwei Jahre später, zumal ein eigener 1000-Liter-Container direkt vor der Praxis-Tür stehe. Seine Vermutung: Da der Arzt öfter Medikamente und Material herausgebe, könnte es auch ein Patient gewesen sein.
Das Amtsgericht hatte laut Kempgens Zweifel an der Darstellung, sah vielmehr den Arzt „mit dem Schwarzen Peter“. Weil aber der Nachweis, dass „der Beschuldigte den Karton dort abgelegt oder jemanden dazu beauftragt hat“, nur schwer zu erbringen war, wurde das Verfahren eingestellt. Die Kosten (Anwalt plus Bußgeld) dürften sich um die 500 Euro bewegen.“
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