Unser Kanzlei hat heute beim Verwaltungsgericht Düsseldorf für einen 18-jährigen Schüler eines Gymnasiums aus Wesel Eilantrag und Klage gegen eine Quarantäneanordnung eingereicht.

Der von uns anwaltlich vertretene Kläger ist Schüler des Abiturjahrgangs Q2 (12. Klasse) des Weseler Andreas-Vesalius-Gymnasiums.

Am gestrigen Dienstag hatte ihn seine Schule über eine Ordnungs- bzw. Allgemeinverfügung zur Durchführung häuslicher Quarantäne bis 13.11. informiert.

Am heutigen 4.11. hat der Kreis Wesel dann folgende Allgemeinverfügung erlassen:

https://www.kreis-wesel.de/C1257D23004C5410/files/amtsblatt_nr._111_20.pdf/$file/amtsblatt_nr._111_20.pdf?OpenElement

Der Grund für die Quaranäne: In der Jahrgangsstufe des Schülers sei ein COVID-19-Fall aufgetreten.

Seitdem ist die Schule für den Kläger und die betroffenen Schüler geschlossen.

Der Schüler soll -wie seine gesamte Jahrgangsstufe- bis einschließlich 13.11. zu Haus in häuslicher Quarantäne bleiben, so die Allgemeinverfügung. Wohl aus organisatorischen Gründen hat die Schule den Betrieb bis zum 13.11. inzwischen sogar komplett eingesellt

Gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel richtet sich nun die Klage des Schüler, verbunden mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Im Kern berufen wir uns auf Unbestimmtheit und Unverhältnismäßigkeit.

Mit der Klage verfolgen wir das Ziel, dass die Maßnahme wieder aufgehoben wird, damit der Schüler keine -befürchteten- massiven Nachteile im Zusammenhang mit seiner Schullaufbahn erleidet.

Stand 4.11.