Weihnachtszeit ist online-Shopping- Zeit
Beim Bestellen, Zustellung bis Rücksendung gibt es zahlreiche Tücken.
Hier die wichtigsten Fragen, Tipps und Tricks im Lauf der Bestellung…
1.Die Bestellung
a) Wo soll ich kaufen?
-> ansehen, mit wem ich Geschäfte mache (hat der Händler ordentliches Impressum, Wo ist der Firmensitz?)
-> nicht durch pompösen Internet-Auftritt blenden lassen (Schall und Rauch)
-> Unregelmäßigkeiten, Widersprüche beachten (Ist die Ware eigentlich viel zu billig? Ist die Ware sonst über ausverkauft? Achtung: „Gier frisst Hirn“)
-> E-Mail, telefonische Erreichbarkeit prüfen
-> Erfahrung aus Praxis: Je besser Kommunikation, desto seriöser der Händler. Unseriöse Händler tauchen schnell ab
-> Kauf im Ausland (neue EU-Geo-Blocking Verordnung seit 3.12.2018): Trotzdem Länderproblematik, Klage auf den Niederländischen Antillen aus Deutschland schwer…
b) Zusatzkosten beachten
– Versandkosten prüfen (manche Händler machen daraus ZusatzMASSENgeschäft!)
– Garantieverlängerung prüfen (ist oft nicht erforderlich, Umfang prüfen, Kosten / Nutzen prüfen)
– Transportversicherung prüfen (oft überflüssig, da Verlustrisiko oft der Versender trägt).
c) Gerät genau prüfen (manchmal EU-Import mit weniger Ausstattung, oder Vorgängermodell), Artikel- und Gerätenummern prüfen
-> Grauimport, Garantieproblematik
Bekomme ich genau das, was ich auch bestellt haben?
d) Tipp:
Werbung / Angebot, Bestellung ausdrucken, speichern
-> Werbeaussagen gelten gemäß § 434 Abs. 1 BGB als Beschaffenheitsvereinbarung. Wenn die Eigenschaft fehlt Anspruch auf Nachbesserung, Geld zurück oder Minderung (§ 437 BGB).
2. Die Zahlung
a) Verkäufer entscheidet. Sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Zahlungsart, ABER:
b) Tipp: Am besten Zahlung auf Rechnung (was Sie haben, das haben Sie -noch-)
c) Zweitbeste Möglichkeit: per Lastschrift. können acht Wochen lang ab Abbuchung Bank zurückgebucht werden, unberechtigte Lastschriften sogar bis zu 13 Monate lang.
d ) Nicht so gut: Vorkasse, Zahlung per Kreditkarte oder Nachnahme. Händler nach sichereren Methoden (s. o.) fragen, ev. Shop wechseln (Marketingvorteil!), denn
e) Vorkasse-Insolvenzproblem: Wenn Sie Vorkasse zahlen und der Händler vor der Lieferung pleite ist. Gehen Sie leer aus.
3. Die Zustellung (oft problematisch)
-> Wenn Lieferfristen überschritten: Nachfrist 1 Woche setzen, dann Rücktritt (Tipp: auch bei Dingen möglich, die nicht dem Widerrufsrecht unterliegen).
-> Nachfristsetzung entbehrlich, wenn offensichtlich unsinnig (Adventskalender, Chinaböller)
-> Verkäufer Unternehmer: Trägt zumindest finanziell Gefahr des Untergangs, sonst Geld zurück (§ 326 BGB).
-> Privater Verkäufer: Versendungskauf, muss nur ordnungsgemäße Versendung nachweisen (§ 447 BGB). Bei Problemen muss sich Käufer darum kümmern, Verkäufer muss seine Rechte gegen das Transportunternehmen an Käufer abtreten (komplizierter Weg!)
-> Grundsatz: Sache muss dem konkreten Empfänger übergeben werden!
-> Aber: Meist Ersatzzustellung in AGBs (Nachbarklausel, Kleingedrucktes genau lesen, ev. unwirksam)
-> Wenn Nachbar (bei zulässiger Ersatzzustellung) das Paket verliert, beschädigt, kommt eine Haftung des Nachbarn in Betracht (-> Haftpflichtversicherung)
-> Tipp: Bei jeder online-Bestellung einer Ersatzzustellung ausdrücklich widersprechen!
-> Käufer kriegt aber dennoch Geld zurück, da Fall des zufälligen Untergang (§ 475 Abs. 2 i. V. m. § 326 Abs. 4 BGB)
4. Prüfung der Ware
-> Ware darf geprüft werden, auch auspacken. Quasi: Wie im Laden.
-> Ware darf aber -nach Gesetz- nicht 2 Wochen getestet werden!!
-> merke: Widerrufsrecht ist kein Testrecht
-> aber anders: manchmal bieten Händler ausdrücklich Testrecht in AGB an, z. B.: Sportfirmen bis zu 1 Jahr Testrecht!!!
5. Was ist bei Transportschäden?
-> Kauf von Privat: Risiko liegt beim Empfänger, Versender muss nur beweisen, dass Sache beim Versand mangelfrei war
-> Kauf vom Profi: Risiko liegt beim Händler
-> Tipp: Immer Fotos machen, Zeugen dazu rufen, per E-Mail Schaden melden
6. Ware zurück bei Nichtgefallen
a) Widerrufsrecht
-> Bei online-Shopping = 2 Wochen Rücktrittsrecht ohne Gründe (§ 355, 312g BGB)
-> Frist beginnt (!) erst mit ordnungsgemäßer Belehrung (wenn nicht ordnungsgemäß belehrt, Frist 14 Tage + 1 Jahr, § 356 Abs. 3, S. 2 BGB)
-> rechtzeitige Absendung reicht aus
b) Rücksendekosten
-> bei Mangel ist Verkäufer in der Pflicht
-> Bei Rücksendung nach AGB gelten diese
c) Tipp: Außerdem bleiben auch außerhalb der Widerrufsfrist die normalen Gewährleistungsrechte bestehen (bei Neuware 2 Jahre. § 437 BGB: Neulieferung, Geld zurück oder Minederung)
RA Arndt Kempgens, 7.12.2018