Gerade unverheiratete Paare sollten unbedingt beachten, dass die mit Eheschließung eintretenden automatischen Regelungen für sie nicht gelten. Sie sollten daher unbedingt Regelungen für bestimmte Lebensbereiche und auch für den möglichen Trennungsfall selbst treffen:
Vollmachten
Im Falle längerer Erkrankung helfen Vorsorgevollmachten.
Diese ermöglichen es dem Partner, während der eigenen Verhinderung wichtige Geschäfte usw. weiter zu regeln (z. B. Zahlung von Miete, Versicherung, Autokredite, Öffnen der Post usw.)
Einfache (Teil-) Vollmachten kann man aber auch für einzelne Bereiche selbst ausstellen. Am besten schriftlich mit der Einleitung:
Ich… (Name, Anschrift)
bevollmächtige
… (Name, Anschrift)
dazu … (Tätigkeit ausführen)
Datum / Unterschrift
Bei manchen Dingen wird aber
eine einfache eigene Vollmacht nicht akzeptiert. Da ist besser, bei dem
Unternehmen ein Formular anzufordern oder dem Unternehmen gegenüber einen
Bevollmächtigten zu benennen (z. B.: Bei Banken)
Mietverträge
Wenn der neue Partner in die bestehende Mietwohnung des Anderen einzieht, sollte er sich vom Vermieter als Mitmieter in den Mietvertrag aufnehmen lassen. Dadurch haftet er zwar auch für die Miete mit, hat aber eigene Mietrechte an der Mietwohnung.
Eigenheim
Wenn unverheiratete Paare eine Wohnung oder Haus kaufen, sollten sie unbedingt gemeinschaftlich kaufen und sich auch ins Grundbuch eintragen lassen. Parallel sollten sie klären, was passiert, wenn man sich wieder trennt.
Wer bleibt in der Wohnung und welche Abstandssumme erhält der andere beim Auszug?
Schriftlich Verträge schließen
In der anwaltlichen Praxis höre ich oft den Satz: „Wir machen keine Verträge, weil wie uns ja einig sind.“
Gerade das führt in vielen Fällen zu großen Schwierigkeiten, denn so komisch sich das auf den ersten Blick auch anhört: Paare sollte sich gerade wenn / und weil sie sich einige sind einen schriftlichen Vertrag machen für die -hoffentlich nicht eintretende Möglichkeit-, dass sie sich später nicht mehr einig sind.
Denn Verträge können denknotwendig ja nur geschlossen werden, wenn man sich einig ist!
Anschaffungen
Bei größeren Anschaffungen (z. B.: Möbel, Auto, Fernseher) sollte klar sein, wer zahlt und wer Eigentümer ist. Notfalls darüber einen kurzen Vertrag machen. Denn: Auch wenn ein Gegenstand / Möbel usw. gemeinsam genutzt wird, ändert das nichts am Eigentum. Bei Trennung gibt es aber oft Streit darüber, wer gezahlt hat und wer der eigentliche Eigentümer ist.
Tiere
Heftigen Streit gibt es oft um Tiere (z. B: Hunde, Katzen). Wer darf die Tiere behalten? Bitte unbedingt bei Anschaffung klären, wer offiziell Eigentümer ist.
Testament
Achtung: Unverheiratete Paare erben beim Tod des Anderen automatisch nichts. Das kann dazu führen, dass sogar der -ungeliebte noch Ehepartner- alles erbt. Deshalb unbedingt Testament machen. Das geht am besten über einen Notar / Notarin oder per handschriftlichem und unterschriebenen Einzeltestament. Unverheiratete Paare können kein gemeinsames Testament erstellen!