Bundestag setzt Beratung aus

Das Ringen um deutsche Gutschein-Lösung für Veranstaltungs-, Freizeit-, Fitnessstudio- und sonstige Konzert-Tickets geht weiter

Fast unbemerkt hat der Bundestag am gestrigen Donnerstag (7.5.) die abschließende Beratung zur „Ticket-Gutscheinlösung“ von der Tagesordnung abgesetzt.

Nach der 1. Lesung am 22.4. hatte der Bundestag den Vorstoß der Corona-Regierung und verschiedene Änderungsanträge von FDP, Linken und Grünen noch an die Ausschüsse überwiesen.

Heute sollte abschließend beraten werden.

Veranstalter und Verbraucher hatten sich Klarheit über die weiteren Rechte und Vorgehensweisen bei der Frage der Erstattung „bar oder Gutschein“ erhofft.

Damit geht in der anwaltlichen Praxis die durch die Gutschein-Diskussion verursachte große Verunsicherung weiter.

Einige Veranstalter versuchen -wirtschaftlich verständlich, aber teilweise mit absurden Rechtsbehauptungen- Zeit zu gewinnen, um die gewünschte Gutschein-Lösung abzuwarten.

Betroffene Ticketinhaber werden durch das wochenlange Hinhalten nervös.

Aktuell gilt daher nach wie vor: Ticketinhaber können natürlich Gutscheine -auch als Zeichen der Solidarität- akzeptieren, müssen dies aber nicht.

Ob die „Gutschein-Lösung“ für Tickets kommt, ist demnach wohl noch völlig offen.

Die EU hatte der „Gutschein-Lösung“ für Pauschalreisen und Flüge (dort ist ein deutscher Alleingang aus Rechtsgründen nicht möglich) in den vergangenen Wochen eher Absagen erteilt.

Den Link zum ursprünglichen Vorschlag der Corona-Regierung vom 2.4.2020 finden Sie hier:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/im-sogenannten-corona-kabinett-der-bundesregierung-wurde-heute-folgender-beschluss-fuer-eine-gutscheinloesung-bei-pauschalreisen-flugtickets-und-freizeitveranstaltungen-gefasst–1738744

Den Link zur Absetzung am 7.5.2020 finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw17-de-abmilderung-covid19-691596