Aus der Homepage des WDR:
„Wenn der Rauchmelder eine Macke hat
Defekte Rauchmelder sind ein Ärgernis, weil weder Mieter noch Vermieter Schuld einen Fehlalarm vorhersehen können, aber trotzdem haften.
Verkäufer und Hersteller müssen selbst dann nicht zahlen, wenn das Gerät offensichtlich einen Mangel hat.
Warum, erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens: „Es geht hier um einen Mangelfolgeschaden. Das heißt, das Produkt ist mangelhaft, und diese Mangelhaftigkeit des Produkts hat einen weiteren Schaden verursacht: Die Feuerwehr ist gekommen und hat die Tür eingeschlagen. Dafür kann der Verkäufer nichts und weil es kein Verschulden gibt, haftet der Verkäufer auch nicht.“
Der Verkäufer muss nur den mangelhaften Rauchmelder selbst ersetzen.
Für den Hersteller des Rauchmelders gilt das Produkthaftungsgesetz. Der Name des Gesetzes macht dem Verbraucher mehr Hoffnung, als es der Realität entspricht: Im Gesetz steht nämlich nicht, dass der Hersteller für alles geradestehen muss, was im Zusammenhang mit einem Produktfehler passieren kann. Es beschränkt sich auf konkrete Gefahren, die von dem Gerät ausgehen. „Das Produkthaftungsgesetz wonach der Hersteller haften könnte, ist deswegen nicht zuständig, weil der Rauchmelder nicht selbst etwas beschädigt hat, sondern die Feuerwehr und dazu haben wir keine Haftung“, erklärt Rechtsanwalt Kempgens.
Auf Qualität achten
Umso wichtiger ist es, hochwertige Rauchmelder einzubauen. Ein Hinweis auf Qualität sind Siegel. Zum Beispiel das VDS-Siegel oder das Q-Siegel speziell für Rauchmelder. Experten raten außerdem zu langlebigen Lithium-Batterien, die in vielen Rauchmeldern fest verbaut sind und die in der Regel zehn Jahre lang halten.
Den Beitrag aus der Sendung Servieczeit bei WDR Fernsehen vom 21.3.2017, 18.15 Uhr sehen Sie hier:
http://www1.wdr.de/fernsehen/servicezeit/sendungen/uebersicht-servicezeit-562.html