Derzeit häufen sich bei uns die Anfragen zu Ticketerstattung rund um die Fußball-Bundesliga.
Was ist mit Absagen und Geisterspielen?
Das Vorgehen der
Bundesligavereine ist derzeit sehr unterschiedlich. Kartenbesitzer (auch
Dauerkarten) bekommen unterschiedliche Angebote:
Erstattung, Teilerstattung, Gutscheine, Trikots usw.
Natürlich können Betroffene Gutscheine akzeptieren, um ihren Verein zu unterstützen. Sie müssen es aber nicht.
Grundsätzlich gilt für Veranstaltungen (auch Fußballspiele) jeder Art: Geld zurück, wenn die Veranstaltung abgesagt bzw. Spiele nicht besucht werden können.
Die vom Kabinett („Corona-Regierung“) vorgeschlagene Gutscheinlösung würde zwar auch für Fußballticktes gelten.
Der Regelungsvorschlag ist aber noch nicht vom Bundestag beschlossen und rechtlich auch sehr umstritten.
Ob die Regelung tatsächlich kommt, ist fraglich.
Für das Thema „Reisen“ hatte sich z. B. die EU-Kommission auf einen deutschen Vorstoß bisher ablehnend geäußert.
Bei Geisterspielen ist die Situation ähnlich. Das Spiel findet zwar statt, die Ticketinhaber dürfen aber nicht hin.
Die Bundeligavereine sehen in ihren AGBs Erstattungen in diesen Fällen -soweit ersichtlich- sogar ausdrücklich vor.
Bei Borussia Mönchengladbeach heißt es unter Nr. 5.5. der AGB
Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist BMG berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für das betroffene Spiel zurückzutreten bzw. Dauerkarten zu sperren. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an BMG den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – erstattet; Bearbeitungs- und Versandgebühren werden nicht erstattet.
Beim FC Bayern heißt es
unter 4.3 der AGB:
Bei einer Veranstaltung, die nach
Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder
zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist der FCB
berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für das
betroffene Spiel zurückzutreten. Die Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nur
gegen Vorlage des Originaltickets. Bearbeitungs- und Versandgebühren werden
nicht erstattet.
Bei Schalke04 heißt es
unter 5.8. der AGB:
Bei einer Veranstaltung, die nach
Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder
zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist der Verkäufer
berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für die
betroffene Veranstaltung zurückzutreten bzw. Dauerkarten gegen Entschädigung zu
sperren.