Die tödlichen Schüsse auf 2 mutmaßliche Einbrecher / Räuber in Celle werfen Rechtsfragen auf.

Im Kern: Sind solche Schüsse durch Notwehr gedeckt?

Ein kurzer Überblick über die einschlägige Rechtsmaterie:

Zunächst ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Juwelier natürlich wegen Verdachts eines Totschlagsdeliktes gemäß § 222 StGB,

da die Tathandlung selbst –Tötung zweier Menschen– ja offenbar objektiv feststeht.

Im Rahmen der Ermittlungen bewertet die Staatsanwaltschaft aber auch, ob die tödlichen Schüsse durch Notwehr gemäß § 32 StGB gerechtfertigt sind.

Dies würde bezüglich objektiv vorliegende Tat (Tötung) dann die Rechtswidrigkeit entfallen lassen,

Folge: Straflosigkeit, ggfls. Freispruch.

Was ist also in Notwehr erlaubt?

Notwehr ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren.

Und hier gilt der Grundsatz: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

Der Verteidigende muss also grundsätzlich keine Verhältnismäßigkeitsprüfung vornehmen.

Trotzdem kann die Erforderlichkeit gerade einer massiven Verteidigung streitig sein, gerade beim Schusswaffengebrauch.

Die Verteidigung darf auch nicht in einem krassen Missverhältnis zur Tat stehen (z. B.: Selbstschussanlage auf Obstplantage).

Es gilt: Je stärker das Verteidigungsmittel, je genauer wird geprüft.

Wenn aber wie im vorliegenden Fall ein älterer Geschäftsinhaber mit Ehefrau von zwei mit Schusswaffen bewaffneten Männern angegriffen wird,

dürfte der Gebrauch der Schusswaffe durch Notwehr gedeckt sein.

Fraglich wäre das nur, wenn nach der Abgabe der zur Abwehr erforderlichen Schüsse noch weitere abgegeben worden wären.

Es kommt also in diesem Fall auf die genauen Einzelheiten des gesamten Vorfalls an, der derzeit noch ermittelt wird.

Hier finden Sie den Bericht von Focus Online zum Thema mit RA Kempgens im Interview

https://www.focus.de/panorama/welt/ueberfall-in-celle-juwelier-erschiesst-raeuber-wann-ist-notwehr-gerechtfertigt-wer-darf-waffe-haben_id_12436717.html

Hier finden Sie den RTL Bericht aus den RTL 18.45 Uhr Nachrichten mit RA Kempgens im Interview

https://www.tvnow.de/shows/rtl-aktuell-33/2020-09/episode-259-sendung-vom-15-09-2020-3395934?utm_source=rtl&utm_medium=owned&utm_campaign=letzte_folgen&utm_term=rtl-aktuell