FLÜGE VERLEGT, HOTELS ZU, HARTE STORNO-REGELN

Reisen in Corona-Zeiten: Das ist Ihr Recht

Artikel von: FRANK OCHSE, KATJA HINRICHS U. MARTIN WIEGERS veröffentlicht am21.07.2020 – 18:22 Uhr

Massig Urlaubsärger wegen Corona! Bei BILD melden sich immer mehr Leser, die über verlegte Flüge, geschlossene Hotels und harte Stornobedingungen klagen. Urlaubsexperten klären die wichtigsten Fragen:

Die eine Reisefirma erstattet anstandslos, die andere verlangt horrende Gebühren. Ist das gerecht?

Volkshochschul-Dozentin Svetlana Weghaus (56) aus Hattingen (NRW) wollte mit Sohn Felix (15) nach Teneriffa: „Wir haben über Check24 bei D.E.S. gebucht. Kurz vor Reisebeginn entdeckte ich im Internet, dass das Hotel geschlossen ist – also stornierte ich. Nun wurden mir 96 Prozent Stornokosten berechnet. Meine Freundin hatte bei TUI gebucht, sie kriegt den vollen Preis zurück.“

Rechtsanwalt Arndt Kempgens (51, bekannt aus der BILD-Sendung „Angst ums Geld“: „Wenn das gebuchte Hotel kurz vor Reisestart geschlossen ist, sollten die Leser ihr ganzes Geld zurückfordern.“

Rechtsanwalt Arndt Kempgens (rechts) in der BILD-Sendung “Es geht um Ihr Geld" mit Sparfochs Frank Ochse. Die Sendung läuft von Montag bis Freitag ab 9.30 Uhr
Rechtsanwalt Arndt Kempgens (rechts) in der BILD-Sendung „Es geht um Ihr Geld“ mit Sparfochs Frank Ochse. Die Sendung läuft von Montag bis Freitag ab 9.30 UhrFoto: BILD

Reiserecht Paul Degott ergänzt: „Kann der Veranstalter das gebuchte Hotel nicht bieten, ist dies eine erhebliche und damit unzulässige, einseitige Vertragsänderung. Über ein Ersatzhotel wäre allenfalls zu reden, wenn dieses absolut gleichwertig wäre (gleicher Urlaubsort, gleiche Lage, Ausstattung, Qualität etc.). Liegt hier aber nicht vor, also Rücktritt vom Reisevertrag erklären, Reisepreis zurückverlangen (spätestens innerhalb von 2 Wochen) und ggf. Schadenersatz für die entgangene Urlaubszeit fordern. Der Veranstalter hat keinerlei Ansprüche auf Stornogebühren.

Reise wegen Corona abgesagt – muss ich trotzdem zahlen?

Gunda J. (78) aus Hamburg stornierte eine Busreise nach Südengland wegen Krankheit. Parallel sagte der Veranstalter die Tour defacto wegen Corona ab. Die Leserin: „Ich bekam eine Forderung über 1049,71 Euro Stornokosten.“

Veranstalter Claus Behrens aus Eutin in Schleswig-Holstein ist auch sauer. Er zu BILD: „Durch den Rücktritt dieser Dame und zweier weiterer Personen am übernächsten Tag ist bei uns die Mindestteilnehmerzahl derart stark abgesackt, dass wir keine Gruppenpreise in England mehr erlangen konnten und wir die Reise daher stornieren mussten. Die von uns zu tragenden Stornokosten (weil unter 4 Wochen vor Anreise!) sind dabei leider deutlich höher, als die der Kundin berechneten Stornokosten, die Sie im Übrigen bis heute nicht bezahlt hat.

Wer muss mir mein Geld erstatten? Das Reisebüro oder die Fluglinie?

Der Ibiza-Flug von Anke Fleschütz aus Frankfurt fiel aus. Condor erstattete das Geld, aber an das Online-Reisebüro Opodo, wo die Leserin gebucht hatte. Erst als BILD Druck machte, zahlte Opodo aus.

Rechtsanwalt Kempgens: „Opodo muss innerhalb einer Woche auszahlen, da die Firma in diesem Fall der Vertragspartner war. Wer Vertragspartner ist, steht immer auf der Rechnung.“

Quelle: BILD online 22.7.2020