Pressemitteilung vom 05.09.2017
Passantin will Bogestra verklagen
Wegen eines üblen Sturzes an der Straßenbahnhaltestelle Bergwerk Consolidation in Gelsenkirchen (Straßenbahnlinie 301) am 02.07.2017 will eine 58jährige Frau aus Gelsenkirchen die BOGESTRA auf Schmerzensgeld verklagen.
Die Frau wollte an der genannten Haltestelle aussteigen. Beim Aussteigen war sie aber mit dem Fuß in einen etwa 20 cm breiten Spalt zwischen Bahnsteig und Straßenbahn geraten und gestürzt. Bei dem Sturz hatte sie sich zahlreiche Prellungen am Unterschenkel sowie ein HWS-Syndrom zugezogen, was sich als äußerst schmerzhaft und langwierig herausgestellt hat.
Wir sind der Meinung, dass die BOGESTRA eine vertragliche Nebenpflicht verletzt hat, indem sie das gefahrlose Aussteigen wegen mangelhafter Ausstiegsmöglichkeit nicht ermöglicht hat (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB). Es hätte nicht ein derartiges Hindernis vorhanden sein dürfen. In den Leitsätzen des Unternehmens heißt es „Wir bringen unsere Kunden schnell, sicher, bequem und zuverlässig an ihr Ziel.“ Daran muss sich die BOGESTRA auch messen lassen.
Nachdem das Unternehmen inzwischen Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche abgelehnt, werden wir Klage einreichen.
Wir meinen, dass der Fall sehr breitenwirksam ist, weil zahlreiche Passanten beim Aussteigen aus Straßenbahnen stürzen und Haftungen regelmäßig zurückgewiesen werden.
Für weitere Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. In der Anlage übersende ich auch ein Foto zur Örtlichkeit.
RA Arndt Kempgens
Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht / Fachanwalt Versicherungsrecht