Entflohene Kobra in Herne kann sehr teuer werden
Die ausgebrochene tödlich giftige Kobra von Herne wird den Besitzer richtig teuer zu stehen kommen.
Im Zusammenhang mit den derzeitigen Suchaktionen wird der Tierhalter sämtliche Einsatzkosten sowie auch die Räumungskosten der Nachbarhäuser bzw. Ausweichunterkünfte zahlen müssen. Dies ergibt sich aus den Grundsätzen der verschuldensunabhängigen Tierhalterhaftung (§ 833 BGB).
Sollte es zu einem Zwischenfall kommen, muss der Halter auch mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen zumindest fahrlässiger Körperverletzung rechnen (§ 223, 229 StGB). Dies kann mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Würde es sogar zu einem tödlichen Biss kommen, würden Polizei und Staatsanwaltschaft sogar wegen eine Tötungsdelikts strafrechtlich ermitteln.
Das Halten von giftigen Kobras ist in NRW eingeschränkt möglich. Ein bereits seit Jahren in der Diskussion befindliches Gefahrtiergesetz ist noch nicht zustande gekommen. Beschränkungen gibt es allerdings bereits nach dem Bundesnaturschutzgesetz und Artenschutzabkommen. Die betroffene Kobra unterliegt den dortigen Beschränkungen nach derzeitiger Kenntnis allerdings nicht. Die Beschränkungen beziehen sich nämlich nicht auf die Gefährlichkeit der Tiere, sondern auf die Art nach Artenkatalogen.
In der Praxis wird erwartet, dass der neuerliche Zwischenfall die Diskussion um das seit Langem geplante Gesetz wieder in Gang bringen wird.
Zu den genauen Zahlen schreibt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW:
„Genaue Zahlen über die Haltung exotischer Haustiere sind mangels Meldepflicht nicht verfügbar. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes werden derzeit jährlich zwischen 400.000 und 800.000 lebende Reptilien nach Deutschland legal eingeführt. Schätzungen gehen von zusätzlich 25 Prozent illegalen Tierimporten aus. Dem Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) zufolge existieren in Deutschland 800.000 Terrarien mit diversen Terrarientieren (Reptilien, Amphibien, Wirbellose). Die deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) geht von deutschlandweit vier Millionen Privathaushalten aus, in denen Tiere wildlebender Arten gehalten werden.“ (Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW)
RA Kempgens 26.8.2019