https://www.tvnow.de/shows/rtl-aktuell-33/2020-07/episode-185-sendung-vom-03-07-2020-3247706
Infos unserer Kanzlei zum Thema vom 3.7.2020:
Fahrverbots-Chaos nach handwerklichen Fehlern
Im Gesetzgebungsverfahren wurde das sog. -aber sehr wichtige- Zitiergebot verletzt (Art. 19, 80 GG).
Bedeutet, dass in der Bußgeld-Verschärfung Ende April die Ermächtigungsgrundlage für die Verschärfung lückenhaft wiedergegeben wurde.
Das führt rechtlich zur Verfassungswidrigkeit.
Eigentlich nur ein handwerklicher Fehler, der korrigiert werden kann.
Verfassungsbedenken an Gesetzen und Novellen führen auch nicht immer sofort zur Nichtigkeit, sondern oft nur zur Anfechtbarkeit.
Wie reagieren Behörden und Gerichte nun auf die Situation?
Für die -auch von uns- uns vertretenen Autofahrer stellen sich nun zahlreiche Fragen:
Was gilt in den nächsten Tagen?
Was ist mit den
laufenden Verfahren?
Was ist mit bereits abgeschlossenen Verfahren?
Was in den nächsten Tagen gilt, ist noch unklar. Das Bundesverkehrsministerium will zum alten Bußgeldkatalog zurück, manche Bundesländer wollen das aber nicht machen.
Hier wird es in den nächsten Tagen vermutlich eine bundeseinheitliche Regelung geben.
In den laufenden Verfahren werden neue Bußgeldbescheid voraussichtlich zurückgenommen.
Spätestens die Gerichte werden voraussichtlich die Verfahren einstellen (§ 47 OWiG).
Besonders ärgerlich wird das Rückrudern in den bereits abgeschlossenen Verfahren. Die sind eigentlich rechtskräftig.
Betroffene sollten in diesen Fällen Erlass der Geldbußen und der verhängten Fahrverbote beantragen. Wie die Behörden reagieren werden, ist vollkommen unklar.
Insgesamt also eine chaotische Situation für alle deutschen Autofahrer.
Weitere Infos gerne, auch über unser Kanzlei 0209.23831.