Ein Großteil der aktuellen Anfragen in unserer Kanzlei beziehen sich derzeit auf abgesagte Reisen. Viele Reisende fühlen sich hingehalten (kein Geld, Gutscheinangebote usw.).
Wir empfehlen denjenigen, die nicht abwarten und keinen Gutschein akzeptieren wollen als ersten Schritt die In-Verzug-Setzung der Unternehmen. Z. B.: Mit nachfolgendem Musterbrief, den Sie einsetzen kostenlos einsetzen können:
Musterbrief (Reiserückforderung, In-Verzug-Setzung)
Für alle, deren Reisen bereits abgesagt wurde, die jetzt aber ihrem Geld hinterherlaufen und keinen Gutschein akzeptieren wollen:
„An
Veranstalter
(Wer das genau ist, ergibt sich aus Buchungsbestätigung / Rechnung)
(-Betreffzeile-)
Meine Buchung… (Buchungsnummer eintragen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der obige Flug / die obige Reise wurde nicht durchgeführt.
Ich habe daher einen gesetzlichen Rückzahlungsanspruch bei Pauschalreisen innerhalb von 2 Wochen (§ 651h Abs. 5 BGB), bei ausgefallenen Flügen innerhalb einer Woche. Diese Zahlungsfrist ist abgelaufen.
Ich mahne daher die Rückzahlung des von mir geleisteten Betrages ausdrücklich an (§ 286 BGB) und setze eine abschließende Zahlungsfrist von
einer Woche
ab Zugang dieser Mahnung. Einen Gutschein akzeptiere ich nicht.
Bitte zahlen Sie auf mein Konto … (IBAN angeben).
Nach Ablauf werden ich ggfls. Zahlungsklage erheben.
Mit freundlichen Grüßen“
Mehr dazu auch auf meinem YouTube Beitrag: