Wie können jetzt Spuren ausgelesen und Fahrer identifiziert werden?
Was droht den Beteiligten?
Den Beteiligten des vermeintlichen Autorennens bei Kreuztal am Samstagabend drohen gemäß § 315d StGB Entziehung der Fahrerlaubnis, erhebliche Geldstrafen und auch Beschlagnahme der Fahrzeuge.
Da in diesem Fall dritte Personen nicht direkt beteiligt waren oder geschädigt wurden, drohen keine Haftbefehle wie im Fall des tödlichen Raser-Unfalls auf der A66 bei Frankfurt am 10.10.
Im aktuellen Kreuztal-Fall wird die Polizei nun insbesondere Spurenauswertung am vermeintlich zweiten Fahrzeug durchführen, dass in einer Garage gefunden worden war.
Üblicherweise werden bei solchen Fällen die Fahrer-Sitzposition ausgemessen und DNA-Spuren von Sitz und Lenkrad genommen, um Fahrerin oder Fahrer eingrenzen und identifizieren zu können.
Zu diesem Zweck werden die Fahrzeuge meist beschlagnahmt und durch einen Gutachter untersucht.
Auch beschlagnahmte Fahrzeugschlüssel können ausgewertet werden, um Nutzugsprofile zu erstellen.
Bei neueren Fahrzeugen ist auch ein Auswerten des Bordcomputers möglich.
Sollten sich die Vorwürfe eines Rennens bestätigen, wird übelicherwiese die Fahrerlaubnis entzogen (§§ 69, 69a StGB).
Die Sperrfrist liegt in solchen Fällen bei rund 1 Jahr. Geldstrafen liegen zwischen 1 und 3 Nettomonatsgehältern.
Außerdem können die beteiligten Fahrzeuge (verunfallt oder nicht) beschlagnahmt werden (§315f StGB).
Diese werden über Justizportal versteigert.