Im Zusammenhang mit Absagen von Veranstaltungen könnte es zu massiven finanziellen Problemen bei (einigen) Veranstaltern kommen. In NRW müssen nach Weisung der NRW-Landesregierung auf unbestimmte Dauer alle Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern abgesagt werden.

Bei allem Verständnis für die schwere Situation der Veranstalter: Wer von Absagen betroffen ist, sollte schnell handeln.

Für die Ticket-Rückzahlungsansprüche ist grundsätzlich der Vertragspartner, also fast immer der VERANSTALTER und nicht das Vermittlungsportal zuständig.

Also bitte dorthin wenden.

Wer Veranstalter ist, steht auf dem Ticket. Einige Veranstalter teilen auf ihren Homepages mit, wie die Erstattung funktioniert. Wichtig ist aber: Bitte schnell handeln:

Unabhängig davon, ob der Veranstalter auf seiner Homepage die Rückzahlung regelt, können sich Betroffene schriftlich per E-Mail oder per Einwurf-Einschreiben an den Veranstalter wenden!

MUSTERBRIEF

Benno Mustermann
Klosterstraße 10
45879 Gelsenkirchen

An

Veranstalter (Name, Anschrift)

Betreff: Konzert / Veranstaltung … (Bezeichnung)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die obige Veranstaltung ist abgesagt worden.

Ich übersende in der Anlage Kopien der/des Tickets und bitte um Erstattung des Gesamt-Ticketpreises auf mein Konto …. (IBAN angeben)

innerhalb von 10 Tagen ab Zugang dieses Schreibens.

Bitte teilen Sie mir postwendend mit, ob Sie auch das Originalticket zur Bearbeitung benötigen.

Ich würde Ihnen das Ticket dann übersenden, weise aber schon jetzt darauf hin, dass damit eine Verlängerung der obigen Rückzahlungsfrist nicht verbunden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Achtung: Nach derzeitige Stand sollten Betroffene genau überlegen, ob sie sich auf ein -mögliches- Ersatzkonzert einlassen.

Ticketinhaber müssen sich nämlich grundsätzlich -außer bei Fußballdauerkarten- nicht auf Ersatzveranstaltungen verweisen.

Und es besteht derzeit -leider wohl trotz der staatlich zugesagten Finanzhilfen- ein Insolvenzrisiko, da jede Vorauszahlung letztlich ein ungesicherter Kredit ist…