(u. a. Konzerte, Sportveranstaltungen, Fitnessstudios usw.)

Der Bundestag hat soeben (14.5., 18.45 Uhr) die von der Corona-Regierung zur Diskussion gestellte -umstrittene- Gutscheinlösung für Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen durchgewunken.

Das ist das Ergebnis der heutigen Abstimmung im Bundestag. Im Vorfeld und auch bei der Bundestagsdebatte am heutigen Donnerstag hatte es heftige Diskussionen um Zulässigkeit und Zumutbarkeit für betroffene Verbraucher gegeben.

Verbraucherverbände hatten sich sehr kritisch geäußert. Vor allem die fehlende Insolvenzsicherung und die „Härtefallregelung“ sind sehr umstritten.

Das System sieht vor, dass die wegen Ausfalls der Veranstaltungen sofort rückzahlbaren Zahlungen der Verbraucher durch einen Gutschein ersetzt werden sollten. Für den Fall der Pandemie-bedingten Absage von Veranstaltungen soll der Veranstalter für vor dem 8. März erworbenen Tickets einen Gutschein geben dürfen. Die Regelung soll auch eine Härtefallklausel enthalten. Der Gutschein soll bis zum 31.12.2021 befristet sein. Ist der Gutschein bis dahin nicht eingelöst, ist der Preis des Tickets zu erstatten.

Die neue Regelung ändert die eigentliche gesetzliche Regelung, die noch beim Vertragsschluss galt („keine Leistung, keine Gegenleistung“) rückwirkend.

Problematisch bleibt auch, dass die Veranstalter nun zwar noch nicht sofort zurückzahlen müssen, die rechtliche Verpflichtung aber bleibt.

Das Problem der Zahlungsschwierigkeiten könnte in manchen Fällen -übrigens wohl auch bilanziell- nur aufgeschoben sein mit der Folge, dass Kunden teilweise dann mit dem Gutschein nur ein wertloses Stück Papier bekommen dürften.

Die begünstigten Veranstalter sind nun aber aufgefordert, besonders verantwortungsvoll mit dem Zahlungsaufschub und dem Geld der Kunden umzugehen.

Der einzige Vorteil für Verbraucher dürfte auch darin bestehen, dass die lange Woche der Ungewissheit um das Geld der Kunden mit teilweise haarsträubenden Hinhaltetaktiken der Veranstalter beendet sind und alle Beteiligten nun wissen, wie sie rechtlich mit der Situation um gehend müssen.

Nach hiesiger Überzeugung eine Entscheidung zu Ungunsten der Verbraucher, die derzeit oft selbst „finanziell angeschlagen“ sind und gerade in Kurzarbeit auf jeden Euro aktuell angewiesen sind.

Die Rettung von Konzert-Veranstaltern, Kulturschaffenden usw. ist nach hiesiger Meinung nicht Sache der Verbraucher, sondern eine Frage von Bankkrediten oder ggfls. staatlicher Unterstützung.