Infos von Fachanwältin Melanie Hesse:

Aktuelle Entscheidung des BGH zur Kündigung von Wohnraum

Streitpunkt Kündigung Wohnraummietverhältnis:

Wie hoch die inhaltlichen Voraussetzungen einer vermieterseitigen Kündigung sind, zeigt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom gestrigen Tage anlässlich der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen beabsichtigter wirtschaftlicher Verwertung.

Die Vorgeschichte:

Die Vermieterin, eine Kommanditgesellschaft, hatte ihren Mietern im Jahre 2015 gekündigt, da sie beabsichtigt, das betroffene Gebäude insgesamt abzureißen und Gewerberäume zum Zwecke der Erweiterung eines Modehauses durch ihre Schwestergesellschaft zu errichten.

Obwohl auf den ersten Blick zwar hierin eine angemessene wirtschaftliche Verwertung i.S.v. § 573 II Nr. 3 BGB gesehen werden könnte – so auch die Vorinstanzen – bewertete der BGH nach bisherigem Prozessverlauf das Erhaltungsinteresse der Wohnraummieter höher. Einerseits sei die Schwestergesellschaft als „Dritte“ anzusehen, andererseits sei abzugrenzen, ob vorliegend die Sicherung einer Existenzgrundlage oder lediglich eine Gewinnoptimierung in Rede stehe. Von letzterer ging der BGH nach dem bisherigen Vortrag der Parteien aus und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück an das Berufungsgericht (Entscheidung vom 27.09.2017, Az. VIII ZR 243/16, www.bundesgerichtshof.de).

Die Konsequenz:

Erneut zeigt sich – und dieses mahnt der BGH ausdrücklich an – dass auf die Begründung von vermieterseitigen Kündigungen besondere Sorgfalt zu verwenden ist.

In den letzten Jahren hat der BGH immer wieder Grundsatzentscheidungen zu den Bereichen Miethöhe, Kündigung, Renovierungspflichten und Betriebskostenabrechnungen veröffentlicht, welche sowohl zukünftige als auch bereits bestehende Mietverhältnisse betreffen. Auch in diesem Bereich unterstützen wir gerne und beraten kompetent und schnell.