Klageerfolg gegen Sky.

Sky hat mit am 20.10. eingehendem Schreiben die fristlose Kündigung eines von uns vertreten Abo-Kunden akzeptiert.

Der Mann hatte fristlos gekündigt, weil Sky in der aktuellen Fußballsaison nicht mehr alle Spiele der 1. Bundesliga überträgt. Dem hatte Sky -reihenweise- widersprochen.

Hiergegen hat unsere Kanzlei am 31.8.2017 Klage zum Amtsgericht Gelsenkirchen zum Aktenzeichen 428 C 201/17 eingereicht.

Sky hat nunmehr die fristlose Kündigung unseres Mandanten rückwirkend akzeptiert, erstattet die Beiträge und entstandene Anwaltskosten.

Aus unserer Sicht ein sehr positives Zeichen für Verbraucher, die sich über die Kürzung der Fußball-Berichterstattung bei dem Bezahl-TV-Sender geärgert hatten.

Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Hier geht es zum online Bericht von derwesten.de:

Bundesliga-Rechte: Kunde gewinnt gegen Sky vor Gericht – Bekommst du nun auch dein Geld zurück?

Matthias Biesel