Gericht Stoppt Fahrverbote der Stadt Köln für LKW Fahrer an der berüchtigten A1 – LKW Sperranlage 

Hintergrund ist die. LKW-Schrankenanlage Köln, Industriestraße, Auffahrt zur A1, AS Köln-Niehl.

LKW Fahrer dürfen mit über 3.5 Tonnen Gewicht die marode Rheinbrücke dauerhaft nicht befahren (https://www.strassen.nrw.de/files/oe/a-bei-lev/schrankenanlage/flyer_a1_gewbeschr_lev_bruecke2_11_2017.pdf).

Viele Lkw-Fahrer übersehen aber die Verbotsschilderung und landen dann in der Schranken-Falle. Die Stadt Köln verhängt in diesen Fällen regelmäßig einen Hammer-Bußgeldbescheid über ein 2-monatiges Fahrverbot und 750 EUR. Für fast alle LKW-Fahrer existenzbedrohend, Job in Gefahr.

Nachdem tausende Lkw-Fahrer in den vergangenen Monaten ihren Führerschein abgeben mussten, sagt das zuständige Amtsgericht Köln gestützt auf einen Beschluss des OLG Köln vom 1.2.2019 (1 RBs 29/19) jetzt im Fall eines von unserer Kanzlei vertretenen 55jährigen Lkw-Fahrers aus Gelsenkirchen: Schluss damit.

Grundsätzlich käme das in dieser Form ab sofort nicht mehr in Betracht, schreibt der zuständige Richter, auch ein Fahrverbot dürfe nicht verhängt werden. Das OLG hatte insbesondere die Beschilderung und die konkrete Örtlichkeit gerügt.

Das Amstgericht hat zugleich den zugrunde liegenden Bußgeldbescheid der Stadt Köln vom 27.11.2018 mit 2 Monaten Fahrverbot und einer Geldstrafe von 750 EUR aufgehoben und lediglich eine Geldstrafe von 150 EUR OHNE Fahrverbot verhängt.

Aus unserer Sicht war diese Entscheidung überfällig. Die Schrankenanlage hatte auch bei uns zu zahlreichen Verfahren geführt. Wir waren als vertretende Anwälte der Meinung, dass 2 Monate Fahrverbot völlig überzogen und unverhältnismäßig waren. 2 Monate Fahrverbot gibt es sonst beispielsweise bei mehr als doppelt zu schnell innerorts, also bei über 100, statt 50. Wenn Autofahrer mit über 0,5 Promille (unter 1,1 Promille) erwischt werden, gibt es 1 Monat und 500 EUR.

Dass es bei diesem Verstoß (Schrankenanlage) 750 EUR und 2 Monate geben soll, fällt völlig aus diesem Rahmen.

Für viele Mandanten war und ist das drohende Fahrverbot existenzbedrohend. Gut für die Lkw-Fahrer, dass damit jetzt zumindest an der Stelle Schluss ist.

 RA Kempgens, 30.3.2019

Hier sehen Sie den RTL – Bericht zum Thema vom 29.3.: