Der BGH verhandelt heute (27.11.2019) über erhöhtes Parkentgelt bei Parken auf Privatgrundstück unter Verstoß gegen die Parkbedingungen:

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019138.html?nn=10690868

In unser Anwaltskanzlei sind im Zusammenhang mit diesen „Privatknollen“ zahlreiche Verfahren anhängig, eine unüberschaubare Vielzahl von Autofahrer ist betroffen. Kaum ein Thema hat unsere Kanzlei in den vergangenen Jahren bei Mandantenanfragen, Vorträgen, Interviews usw. so beschäftigt wie dieses.

Im BGH-Fall geht es darum, ob das Privatknöllchen zulässig ist und ob grundsätzlich der Halter (und nicht nur der Fahrer) dafür haftet.

Das erwartete Urteil ist als wegweisend anzusehen und wird darüber entscheiden, ob und wie es mit der umstrittenen Knöllchenpraxis weitergeht.