Herne (NRW) – Erkan Kaymak (41) ist sauer! Beim Einkaufen im Baumarkt verlor er einen Umschlag mit 1430 Euro – und ein anderer Kunde steckte sich das Geld einfach ein.

Der Fall: Am 19. März kauft Kaymak im Hornbach-Baumarkt in Herne ein: „Ich renoviere gerade mein Haus, brauchte Fliesen und andere Dinge. An der Kasse habe ich dann gezahlt und das Restgeld, 1430 Euro, in einen Briefumschlag und dann in meine Hosentasche gesteckt. Beim Rausgehen muss es mir aus der Tasche gerutscht sein.“

Zu Hause angekommen, bemerkt der Angestellte eines Elektronikfachmarktes den Verlust: „Ich war schockiert und habe überall nachgeschaut. Mit zwei Freunden suchte ich auch den ganzen Baumarktparkplatz ab – vergeblich.“

▶︎ Kaymak bittet den Ladendetektiv, die Aufnahmen der Überwachungskameras zu sichten. Mit Erfolg! Ein Video zeigt einen Mann mit blauer Jacke und Arbeiterhose, der zunächst an dem Umschlag vorbeiläuft, dann umkehrt und ihn in die rechte Hosentasche steckt.

„Das ist echt traurig. Er ist kein ehrlicher Mensch. Ich finde es toll, dass die Polizei jetzt nach ihm sucht und hoffe, dass er sich stellt“, sagt Kaymak.

Seit Freitag fahndet die Polizei öffentlich nach dem unehrlichen Finder. Dem gemeinen Dieb drohen wegen Fundunterschlagung (Paragraph 246 StGB) bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Die Polizei bittet unter 02323 9508505 (Herne) oder unter 0234 9094441 (Bochum) um Hinweise.

Warum fahndet die Polizei öffentlich?

 ► Fakt ist: Die Entscheidung, ob und wann öffentlich gefahndet wird, erfolgt ausschließlich über einen richterlichen Beschluss. Eine Öffentlichkeitsfahndung ist die letzte Instanz bei ermittlungstaktischen Arbeiten.

Der Gelsenkirchener Rechtsanwalt Arndt Kempgens (50) erklärt: „Die Veröffentlichung von Fotos ist möglich, wenn die Aufklärung der Straftat sonst wesentlich schwerer wäre. Außer in Eilfällen muss ein Richter die Veröffentlichung genehmigen. Gerade in nicht spektakulären Fällen wird nicht mit Hochdruck, sondern im normalen Tagesgeschäft ermittelt.“

Der Jurist weiter: „Da dauert es einfach erhebliche Zeit, bis die Polizei keine andere Möglichkeit sieht und über die zuständige Staatsanwaltschaft ein richterlicher Beschluss erlassen wird. Tatopfern ist damit wenig geholfen. Opferanwälte fordern für solche Fälle schnellere Kommunikationswege bei den Verfolgungsbehörden.“