Positives Urteil unserer Kanzlei mit Dash-Cam Beweis / Amtsgericht Duisburg-Ruhrort

Das Amtsgericht Duisburg-Ruhrort hat mit jetzt eingegangenem Urteil einem von mir vertretenen Autofahrer aus Bottrop vollen Schadenersatz Anspruch zugesprochen.

Einziges Beweismittel war eine Dash-Cam-Aufzeichnung.

Der streitgegenständliche Verkehrsunfall hatte sich am 05.12.2017 gegen 10:50 Uhr auf der BAB 42 Fahrtrichtung Kamp-Lintfort in Höhe des Autobahnkreuzes Duisburg Nord in einem Baustellenbereich ereignet. Die Autos waren seitlich gegeneinander geraten. Beide Autofahrer gaben an, der jeweils andere sei aus seiner Spur geraten. Zeugen gab es nicht. Am Auto des Klägers war ein Schaden von rund 2.500 € entstanden.

Für den Kläger konnten wir aber eine Dash-Cam-Aufzeichnung vorlegen, die den Spurwechsel des Gegners deutlich zeigt. Gestützt auf das Urteil des BGH VI ZR 233/17 vom 15.5.2018 war das Amtsgericht der Meinung, dass die Dash-Cam-Aufzeichnung als Beweismittel verwertbar ist.

Das Urteil zeigt, wie Dash-Cam-Aufzeichnungen Prozesse retten können. Bisher gibt es bei den Instanzgerichten nur sehr wenig Urteile über die Frage der Verwertbarkeit von solchen Aufzeichnungen. Nach dem Grundsatzurteil des BGH dürfte es sich bei dem Duisburg Urteil um eines der ersten Urteile dieser Art handeln.

Allerdings dürfen Autofahrer auch nicht vergessen, dass solche Aufzeichnungen auch gegen sie sprechen und die Polizei diese bei Unfällen beschlagnahmen können.

Mehr zu dem spannenden Fall lesen Sie in der BILD vom 20.3.2019 oder bei BILD-online: