Handy am Steuer ist nicht gleich Handyverstoß
Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat in einem Gerichtsprozess unserer Kanzlei am 26.1.2017 das Bußgeldverfahren gegen einen 37jährigen Autofahrer wegen eines Handyverstoßes gemäß § 47 OWiG (Ordnungswidrigkeitsgesetz) komplett eingestellt.
Der Fall: Ein Polizeibeamter hatte den Autofahrer im August 2016 bei der Autofahrt mit einem Handy in der Hand beobachtet. Hierfauf erging rin Bußgeldbescheid wegen eines Handyverstoßes.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen haben wir als den Betroffenen vertretene Anwälte die Meinung vertreten, dass diese Beobachtung nicht ausreicht, um einen Handyverstoß nachzuweisen. Der Mandant hatte nämlich angegeben, mit der Freisprecheinrichtung telefoniert zu haben, in diesen Fällen dürfe das Handy in der Hand gehalten werden. Selbst Sprechbewegungen seien daher kein Nachweis des verbotenen Telefonierens mit einem Handy.
Das Urteil: Das Gericht hat diese Rechtsmeinung im heutigen Prozess erfreulicherweise bestätigt. Es sei nicht verboten, mit einer Freisprecheinrichtung zu sprechen und zeitgleich das Handy -ohne dieses im engeren Sinne zu nutzen- in der Hand zu halten.
Fazit: Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell laufenden leidenschaftlichen Diskussion um eine Verschärfung der Handyvorschriften stellt dieser Beschluss ein erfreuliches Ergebnis für Autofahrer dar. Es wird damit klargestellt, dass es nicht ausreicht, wenn ein Handy in der Hand gehalten und Sprechbewegungen festgestellt werden. Vielmehr müssen die Ermittlungsbehörden auch nachweisen, dass nicht mit einer Freisprecheinrichtung gesprochen wurde, sondern unmittelbar mit dem Handy selbst. § 23 Abs. 1a StVO verbietet es, ein Handy zu benutzen, wenn dieses dabei aufgenommen oder in der Hand gehalten wird. Diese Vorschrift wird üblicherweise recht eng ausgelegt. Bereits das Abrufen von Daten, Verwendung als Navigationshilfe oder auch nur das Wegdrücken eines Anrufers sind bereits verboten. Das Telefoniere mit Handy am Steuer ist mit einer Geldbuße von 60 € und einem Punkt in Flensburg bedroht.