Juli 2019: Reisebüro-Betreiber in Herten unterschlägt Anzahlungen in Millionenhöhe. Ein besonders ärgerlicher Fall.
Sie zahlen Ihre Reise bar beim Reisebüro, der Betreiber gibt das Geld aber nicht an den Veranstalter weiter.

So platzt der Sommerurlaub 2019 für einige Reisende bereits vor dem Start
z. B.: https://www.bild.de/bild-plus/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-leute/polizei-ermittelt-reisebuero-in-herten-soll-kunden-betrogen-haben-63442898,view=conversionToLogin.bild.html

 

Was können Betroffene tun? Was sollten Reisende im Vorfeld beachten?

Hier ein Überblick:

Alle Betroffenen sollten Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Am einfachsten geht das übrigens schriftlich, auch per E-Mail. Das spart Wartezeiten an der Wache. Strafanzeige ist deshalb wichtig, weil die Staatsanwaltschaft die Hintergründe aufklären kann.

Es gilt: Je mehr Geschädigte, desto höher der Ermittlungsaufwand von Staatsanwaltschaft und Polizei. Interessant: Auch Mittäter haften mir ihrem persönlichen Vermögen für den Schaden.

Wegen der gezahlten Gelder: Über die eigene Bank versuchen, die Beträge zu stornieren. Bei Kreditkartenzahlungen mit dem Kreditkartenunternehmen Kontakt aufnehmen. Buchung wegen Betrugsverdacht stornieren.

Wenn das Geld weg ist, Mahnverfahren auf Rückzahlung einleiten. Das ist einfach und recht günstig. Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich der mutmaßliche Betrüger gegen die Ansprüche wehrt.

Die Geschädigten bekommen dann einen rechtskräftigen Titel, der 30 Jahre vollstreckt werden kann. Wenn die Betroffenen das nicht machen, gilt eine Verjährungsfrist von nur 3 Jahren.

Interessant: Mit einem rechtskräftigen Titel kann man sogar in die JVA vollstrecken . Im Fall einer Verurteilung arbeiten viele Häftlinge in der JVA oder auch außerhalb der JVA in freien Beschäftigungsverhältnissen.

Dabei kommen teils nicht unerhebliche Beträge zusammen, die geprellte Kunden (bis auf das sog. Überbrückungsgeld gem. § 51 StVollzG) pfänden können.

Warnung für das nächste Mal:

Vor Vertragsschluss den Vertragspartner prüfen:

Wie lange ist er in der Branche tätig, wie lange existiert das Reisebüro?  Faustregel: Je länger, desto sicherer.

Wie sind die Bewertungen in Bewertungsportalen?

Sind die Reisepreise realistisch oder zu schön um wahr zu sein? (Faustregel: Je unrealistische, desto mehr Vorsicht ist angesagt).

Wenn gebucht wird, Anzahlung so gering wie möglich halten. Jede Anzahlung ist letztlich ein UNGESICHERTER KREDIT.

Überweisungen am besten nicht bar an das Reisebüro, sondern per Überweisung direkt an den Veranstalter.

Zahlungsfristen immer ausnutzen, immer so spät wie vertraglich möglich zahlen. Man hat meist keinerlei Vorteile, wenn man überpünktlich zahlt.

RA Kempgens 24.7.2019

Hier geht es zum RTL Beitrag bei RTL West am 24-7-2019