Die Landes- und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wollen bei Videokonferenzen heute und morgen endlich den Durchbruch schaffen und eine Neureglung auf den Weg bringen.

In der anwaltlichen Praxis und anhand der Anfragen der Mandanten erleben wir direkt:

Die aktuelle Verunsicherung der Autofahrer ist riesengroß.

Was gilt denn nun? Ist mein Führerschein schon ab 21 km/h Überschreitung bedroht?

Die StVO- und Bußgeldnovelle war mit deutlichen Verschärfungen (z. B. Fahrverbot ab 21 km/h innerorts) am 28.4.2020 in Kraft getreten.

Wegen eines handwerklichen Fehlers im Gesetzgebungsverfahren (Verstoß gegen Zitiergebot gemäß Art. 19, 80 GG) wurde die Novelle kurz darauf allgemein als verfassungswidrig eingestuft.

Seitdem wenden Bußgeldbehörden und Gerichte den alten -vor dem 28.4. geltenden- Bußgeldkatalog wieder an.

Den Anfragen bei uns nach, waren Autofahrer davon vollkommen verunsichert und überrascht.

Was ist mit den laufenden Verfahren?

Was ist mit bereits abgeschlossenen Verfahren?

Bei den aktuellen Gesprächen geht es im Kern um folgende verkehrspolitische Frage:
Soll die -verfassungswidrige- Novelle handwerklich korrigiert und ein zweiter Anlauf versucht werden

oder soll die -sehr umstrittenen- Verschärfungen überdacht und abgeändert werden.

Wichtig für die Verkehrssicherheit bleibt aber, dass nur eine klar verständliche, einheitliche und rechtssichere Lösung Akzeptanz findet und die Verkehrssicherheit steigert.

Alles andere führt zu Unsicherheiten und Rechtschaos.