Hunderttausende Autofahrer sind von dem A3-Pannen-Blitzer von Köln betroffen.

In den letzten Tagen haben uns in den laufenden Verfahren zahlreiche Einstellungsbescheide erreicht.
Diejenigen, die rechtzeitig Einspruch eingelegt haben, müssen nicht zahlen.
Die Verfahren wurden nunmehr durch die Stadt Köln auf Kosten der Stadt eingestellt.

Wer zuvor den Bußgeldbescheid gezahlt hat und die Einspruchsfrist abgelaufen ist, sollte sich umgehend an die Stadt Köln wenden.

Als Musterbrief schlage ich Betroffenen vor:

„Stadt Köln
Bußgeldstelle

Betreff: Bußgeldverfahren… (Aktenzeichen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem o. g. Bußgeldverfahren bestand bei Zahlung des Geldbußenbetrages keine Kenntnis über die Fehlerhaftigkeit der Messung bzw. der Beschilderung.

Ich beantrage daher, mir den gezahlten Betrag umgehend auf mein Konto …. zu erstatten. Ich berufe mich hierbei auf die offensichtliche Rechtswidrigkeit der Messung und des Bescheides.

Hilfsweise stelle ich ein Gnadengesuch zur Erstattung des Betrages nach Art. 59 der Landesverfassung NRW i. V. m. den hierauf gestützten Verordnungen.

Zur Rückzahlung setze ich eine Frist von zwei Wochen.

Mit freundlichen Grüßen“